Kapitalverbrechen: Diese Straftaten fallen darunter
Kapitalverbrechen stellen im deutschen Strafrecht die schwerwiegendsten Straftaten dar. Sie beinhalten Verbrechen, die mit besonders hohen Strafen belegt sind, da sie gravierende Auswirkungen auf das Leben und die Sicherheit der Gesellschaft haben.
Wer einer solch schweren Straftat beschuldigt wird, sollte diesen Vorwurf deshalb besonders ernst nehmen und sich schnellstmöglich rechtlichen Rat suchen. Als Kanzlei im Strafrecht haben wir uns darauf spezialisiert, Menschen in schwierigen rechtlichen Situationen zu unterstützen, die mit Kapitalverbrechen in Verbindung stehen. In diesem Artikel geben wir Ihnen erste Informationen zum Thema Kapitalverbrechen.
Sie werden beschuldigt? Setzen Sie schnellstmöglich auf strafrechtliche Unterstützung durch einen Experten. Als erfahrene Strafverteidiger konnten wir bereits für viele Mandanten die vorzeitige Einstellung des Verfahrens, eine Strafmilderung oder einen Freispruch erreichen. Gerne stehen wir Ihnen bei einem Vorwurf anwaltlich zur Seite und beraten Sie umfassend zu einer möglichen Verteidigungsstrategie. Vereinbaren Sie jederzeit ein Erstgespräch mit uns.
Was bedeutet Kapitalverbrechen?
Das Kapitalverbrechen oder auch Kapitaldelikt genannt, sind historische Begriffe für ein besonders schweres Verbrechen, das früher mit dem Tode bestraft wurde. Heute wird der Begriff nur noch Umgangssprachlich verwendet, um die Schwere des Tatvorwurfs zum Ausdruck zu bringen. Mit Kapital wird kein Geld gemeint, sondern der aus dem lateinischen stammenden Begriff capitalis = den Kopf oder das Leben betreffend, sprich, dass wenn man wegen eines solchen Delikts verurteilt wird, dass es einen den Kopf kosten kann. Die Todesstrafe gibt es hierzulande jedoch schon lange nicht mehr.
Zu den bekanntesten Kapitalverbrechen zählt vor allem Mord, bei dem es sich um die vorsätzliche Tötung eines Menschen handelt, die mit besonderen Mordmerkmalen wie niedrigen Beweggründen oder aus Habgier begangen wird.
Kapitalverbrechen: Welche Delikte fallen darunter?
Kapitalverbrechen im deutschen Strafrecht umfassen nicht nur Mord, sondern auch eine Vielzahl anderer Delikte, die mit der schwerwiegenden Folge, dem Tod eines Menschen, in Verbindung stehen. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Kapitalverbrechen im Strafgesetzbuch (StGB):
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- Mord (§ 211 StGB): Die vorsätzliche Tötung eines Menschen unter besonders verwerflichen Umständen.
- Totschlag (§ 212 StGB): Die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne die Merkmale des Mordes.
- Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176d StGB): Ein sexueller Missbrauch von Kindern, der zum Tod des Opfers führt.
- Sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff und Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB): Diese Delikte sind besonders schwerwiegend, wenn sie mit dem Tod des Opfers enden.
- Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge (§ 239 a Abs. 3 StGB)
- Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB): Ein Raub, der zum Tod des Opfers führt.
- Räuberischer Diebstahl mit Todesfolge (§ 252 StGB in Verbindung mit § 251 StGB): Ein Diebstahl, bei dem durch den Einsatz von Gewalt das Opfer stirbt.
- Räuberische Erpressung mit Todesfolge (§ 255 StGB in Verbindung mit § 251 StGB): Eine Erpressung, die zum Tod des Opfers führt.
- Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB): Eine Brandstiftung, die wenigstens leichtfertig den Tod eines Menschen verursacht.
Diese Delikte werden nach ihrer Schwere mit sehr hohen Strafen, auch bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe, bestraft. Auch der Versuch der Taten gehört zu den Kapitalverbrechen.
Haftbefehl: Untersuchungshaft bei Kapitalverbrechen
Im Falle von Kapitalverbrechen wird oft eine oberflächliche Prüfung der Haftgründe vorgenommen, da diese nicht notwendig für die Anordnung der Untersuchungshaft sind. Die Untersuchungshaft dient dem Zweck, den Ermittlungsprozess zu sichern und zu verhindern, dass der Beschuldigte flieht, Beweismittel vernichtet oder Zeugen beeinflusst.
Die Untersuchungshaft wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft von einem Richter angeordnet und ist nur dann zulässig, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und die Voraussetzungen der Haftgründe erfüllt sind. Zu den Haftgründen zählen u.a. die Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr (z.B. das Zerstören von Beweismitteln) und die Wiederholungsgefahr.
Bei Kapitalverbrechen kann die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn kein Haftgrund besteht (vgl. § 112 Abs. 3 StPO).
Die Untersuchungshaft kann bis zum Abschluss der Ermittlungen und bis zu einem möglichen Hauptverfahren dauern, wobei sie regelmäßig überprüft wird. Um eine unrechtmäßige Untersuchungshaft zu verhindern, ist es wichtig, einen erfahrenen Strafverteidiger zu beauftragen, der prüft, ob die Haft wirklich angemessen ist. So kann erreicht werden, dass die Untersuchungshaft Zeit verkürzt wird oder es gar nicht erst zu einer Inhaftierung kommt.
Pflichtverteidigung bei Kapitalverbrechen
Gemäß § 140 StPO besteht in bestimmten Fällen die Pflicht zur Bestellung eines Verteidigers. Diese Pflichtverteidigung ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Beschuldigte mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu rechnen hat. Da Kapitalverbrechen mit extrem hohen Strafen, einschließlich lebenslanger Freiheitsstrafe, belegt werden können, wird in solchen Verfahren immer ein Pflichtverteidiger bestellt.
Sucht der Beschuldigte nicht selbst einen Strafverteidiger seiner Wahl als Pflichtverteidigung, erfolgt die Bestellung eines Pflichtverteidigers durch das Gericht. Der Pflichtverteidiger hat die Aufgabe, den Beschuldigten umfassend zu beraten, seine Rechte zu wahren und ihn sowohl während der Ermittlungen als auch im Hauptverfahren vor Gericht zu vertreten.
In Fällen von Kapitalverbrechen, bei denen das Strafmaß besonders hoch ist, kommt dem Pflichtverteidiger eine besonders gewichtige Rolle zu, um sicherzustellen, dass der Beschuldigte ein faires Verfahren erhält.
Mehr zum Thema Pflichtverteidigung erfahren Sie in einem eigenen Beitrag.
Ihnen wird Kapitalverbrechen vorgeworfen? So verhalten Sie sich als Beschuldigter
Wenn Ihnen ein Kapitalverbrechen vorgeworfen wird, ist es wichtig, zunächst ruhig zu bleiben und den Vorwurf ernst zu nehmen. Ein solcher Vorwurf lässt sich nicht einfach von selbst aus der Welt schaffen. Nehmen Sie daher umgehend Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger auf, um sich rechtlich beraten zu lassen und sowohl Ihre Interessen als auch Ihre Reputation zu schützen.
Es ist ebenfalls ratsam, keine Aussagen gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu machen. Wenn Sie von der Polizei vorgeladen werden, sind Sie nicht verpflichtet, zu erscheinen, und wir empfehlen dringend, von einer Aussage abzusehen. Wenden Sie sich an einen Anwalt im Strafrecht, der eine Akteneinsicht beantragt, um zu prüfen, welche Beweise gegen Sie vorliegen.
Bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft sind Sie grundsätzlich verpflichtet zu erscheinen, können jedoch den Termin in Absprache mit einem Anwalt verschieben oder ggf. auch absagen lassen.
Sollten Sie dennoch in Kontakt mit den Ermittlungsbehörden geraten, machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Eine unüberlegte Aussage könnte Sie unnötig belasten, ohne dass Sie sich dessen bewusst sind. Insbesondere bei Kapitalverbrechen kann das zu schwerwiegenden Folgen führen.
Als erfahrene Strafverteidiger konnten wir bereits für viele Mandanten die vorzeitige Einstellung des Verfahrens, eine Strafmilderung oder einen Freispruch erreichen. Gerne stehen wir Ihnen bei einem Vorwurf anwaltlich zur Seite und beraten Sie umfassend zu einer möglichen Verteidigungsstrategie. Vereinbaren Sie jederzeit ein Erstgespräch mit uns.