Ein Tötungsdelikt ist im Strafrecht ein Tatbestand, der eine Tat gegen das Leben eines Menschen unter Strafe stellt. Hierunter fallen Tatbestände wie Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung sowie deren Versuch.
Als Kapitalverbrechen oder Kapitaldelikte bezeichnet man umgangssprachlich besonders schwere Straftaten gegen das Leben wie beispielsweise Mord, Totschlag oder Raub mit Todesfolge sowie deren Versuch.
Zum Gebiet des „Medizinstrafrechts“ zählen alle Sachverhalte, die einen Bezug zu medizinischer Betreuung oder Behandlung aufweisen und im Zusammenhang mit Beteiligten des Gesundheitswesens stehen.
Das „Gesetz gegen Doping im Sport“ (Anti-Doping-Gesetz) regelt unter anderem die Strafbarkeit und Strafe für den Besitz, das Inverkehrbringen, die Herstellung, den Handel und das Verschreiben von Dopingmitteln – daneben das Verbot und die Bestrafung der Einnahme von Dopingmitteln („Selbstdoping“) zur Verschaffung eines Vorteils in einem Wettbewerb des organisierten Sports.
Maßgeblich für das Drogenstrafrecht ist vor allem das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), welches Verstöße in Zusammenhang mit Drogen in eigenen Straftatbeständen regelt. Hierbei sind insbesondere der Besitz, der Anbau, die Herstellung, der Erwerb sowie das Handeln mit Drogen zu nennen.
Das Sexualstrafrecht umfasst die Strafnormen für Verhaltensweisen mit Bezug zur Sexualität wie beispiels sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern oder Zuhälterei.
Das Jugendstrafrecht stellt ein Sonderstrafrecht für junge Beschuldigte dar, das auf Taten, die vor allem auf jugendtypische Verfehlungen zurückzuführen sind, mit weitergehenden Möglichkeiten reagieren kann.
Bei Eigentumsdelikten wird einem Eigentümer eine Sache entzogen, beschädigt oder zerstört. Dies umfasst die Straftatbestände des Diebstahls, der Unterschlagung, des Raubs, der Sachbeschädigung sowie der Erpressung.
Es gibt fünf unterschiedliche Brandstiftungsdelikte im Gesetz. Unter Brandstiftung versteht man das vorsätzliche oder fahrlässige und unerlaubte Inbrandsetzen eines nicht dazu bestimmten Sachgutes. Bereits das leichteste gilt als Verbrechen und ist mit einer Mindeststrafe von einem Jahr strafbewehrt.
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Wir beraten Sie hinsichtlich der strafrechtlichen, als auch der zivilrechtlichen Komponente Ihres Verfahrens.
OWi-Sachen beschäftigen sich mit Täterschaft und Beteiligungen in einem Bereich, der bewusst von der klassischen Strafverfolgung ausgenommen wurde und damit in einem dem Strafrecht in seinem Gewicht des Vorwurfs eher „untergeordneten“ Bereich rangiert, jedoch für den Betroffenen mit gravierenden Folgen verbunden sein kann (Führerscheinverlust o.Ä.).
Strafvollstreckung ist die Durchsetzung eines in einem strafgerichtlichen Verfahren ergangenen Urteils und stellt die Vollstreckung der Strafe durch staatliche Organe dar.
Das Strafvollzugsrecht hat die Rechte und Pflichten des Inhaftierten innerhalb des Vollzugs zum Gegenstand.
Bei dem Internationalen Haftbefehl handelt es sich nicht um einen eigenständigen, strafrechtlichen Haftbefehl, sondern um einen nationalen Haftbefehl, welcher in einer internationalen Form ausgestellt wird.
Wir sind auch in vielen weiteren Fach- und Nebengebieten mit strafrechtlichen Bezügen tätig. Schildern Sie uns Ihr Anliegen!
Das deutsche Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen deutsche Steuergesetze androhen. Wir bieten Ihnen in enger Zusammenarbeit mit Steuerfachleuten die optimale Betreuung in Steuerstrafsachen an.
Das Speditions- und Transportrecht befasst sich damit, den Güterverkehr in Deutschland zu reglementieren. Ferner kümmert sich das Transportrecht nicht um den Personentransport, sondern einzig und allein um den Transport von Gütern und wie diese auf verschiedenen Transportwegen an ihr Ziel gelangen.
Der Begriff der „White Collar“-Delikte umfasst die Gesamtheit der Straftaten, die wirtschaftliche Bezüge aufweisen, weil der Täter seine wirtschaftlich-berufliche Stellung ausnutzt, Instrumente des Wirtschaftslebens missbraucht oder weil sich die Tat gegen überindividuelle Rechtsgüter des Wirtschaftslebens richtet.
Die Betrugsabwehr gehört seit langem zu den Aufgaben der Schadensachbearbeitung in einem Versicherungsunternehmen. Der Gesamtschaden durch Versicherungsbetrug in Deutschland wird auf rund 4 Mrd. Euro jährlich geschätzt.
Das Umweltstrafrecht behandelt die strafrechtlichen Vorschriften, die dem Schutz der Umwelt dienen. Entsprechende Delikte sind beispielsweise die Gewässer-, Boden-, und Luftverunreinigung.
Im unternehmerischen Zusammenhang steht Compliance für die Gesamtheit aller betrieblichen Maßnahmen, die das rechtmäßige Verhalten aller Unternehmensangehörigen sicherstellen sollen. In Zusammenarbeit mit dem Mandanten arbeiten wir entsprechende Systeme für Unternehmen aus.
Das Baustrafrecht umfasst Delikte, die im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung, Änderung oder dem Abbruch von Bauwerken aller Art stehen.
Bei dem Internationalen Haftbefehl handelt es sich nicht um einen eigenständigen, strafrechtlichen Haftbefehl, sondern um einen nationalen Haftbefehl, welcher in einer internationalen Form ausgestellt wird.
Wir sind auch in vielen weiteren Fach- und Nebengebieten mit strafrechtlichen Bezügen tätig. Schildern Sie uns Ihr Anliegen!