Terminsvertretung

Terminsvertretung

Sie können Ihren Mandanten nicht vor Gericht vertreten?

Unsere Anwälte und Fachanwälte vertreten Sie gerne vor Gericht und sorgen so für einen reibungslosen Ablauf des Prozesses ohne weitere Verzögerungen.

Dies kommt allen Beteiligten, aber vor allem Ihren Mandanten zu gute.

Fragen Sie gerne eine Terminsvertretung bei uns an.

 

Was ist eine Terminsvertretung?

Die Terminsvertretung ist ein wichtiger Bestandteil des anwaltlichen Berufsalltags. Sie beschreibt die Vertretung eines Rechtsanwalts vor Gericht durch einen anderen Anwalt, wenn der ursprünglich bestellte Anwalt aufgrund von Terminüberschneidungen, persönlicher Verhinderung oder anderen Gründen nicht selbst erscheinen kann.

 

Zweck der Terminsvertretung

In der Regel wird ein Anwalt durch einen anderen vertreten, um sicherzustellen, dass ein gerichtlicher Termin nicht ausfällt oder verschoben werden muss. Gerichte setzen auf eine effiziente Verfahrensführung und erwarten, dass alle Termine wahrgenommen werden. Die Terminsvertretung stellt sicher, dass der Mandant trotzdem angemessen vertreten wird, auch wenn der ursprünglich beauftragte Anwalt verhindert ist.

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Voraussetzungen und Verfahren

Die Vereinbarung einer Terminsvertretung erfolgt in der Regel zwischen den beteiligten Anwälten und muss nicht zwingend mit dem Mandanten abgestimmt werden, da es sich um eine organisatorische Maßnahme handelt. Allerdings wird der Mandant über die Vertretung informiert und kann der Vertretung zustimmen.

 

Der Anwalt, der die Vertretung übernimmt, muss sich in der Regel gut in den Fall einarbeiten, um kompetent vor Gericht auftreten zu können. Dies umfasst sowohl die Lektüre der Akten als auch das Verständnis der rechtlichen Fragestellungen, die im Verfahren zur Entscheidung stehen. In vielen Fällen wird der vertretende Anwalt vorab mit dem vertretenen Anwalt abgesprochen, um sicherzustellen, dass die rechtliche Linie des Mandanten beibehalten wird.

Der Ablauf einer Terminsvertretung

  1. Vereinbarung der Vertretung: Der Anwalt, der die Vertretung übernimmt, wird vom verhinderten Anwalt oder direkt vom Mandanten beauftragt. Dieser erhält in der Regel eine detaillierte Akteneinsicht und wird über die wichtigsten Eckpunkte des Verfahrens informiert.

  2. Gerichtliche Vertretung: Der vertretende Anwalt erscheint beim Gerichtstermin und führt die Verhandlung im Sinne des Mandanten. Dabei stellt er sicher, dass die rechtlichen Interessen des Mandanten gewahrt bleiben.

  3. Rückmeldung an den Mandanten: Nach dem Termin wird der Mandant über den Verlauf der Verhandlung und die getroffenen Entscheidungen informiert. Der Anwalt, der die Vertretung übernommen hat, ist verpflichtet, den Mandanten über die nächsten Schritte zu unterrichten.

 

Vorteile der Terminsvertretung

  • Vermeidung von Terminverzögerungen: Ohne Terminsvertretung könnte der Termin abgesagt oder verschoben werden, was zu Verzögerungen im Verfahren führen würde.
  • Flexibilität für den Anwalt: Anwälte können durch die Terminsvertretung ihre eigenen Zeitpläne besser organisieren und mehrere Fälle parallel betreuen.
  • Kontinuität der Prozessführung: Der Mandant wird auch dann kompetent vertreten, wenn der ursprüngliche Anwalt verhindert ist.

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