Prozessauftakt am Landgericht Heilbronn: Verteidigung durch Rechtsanwalt Mathias Brenner

Vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Heilbronn hat ein Verfahren gegen einen 30-jährigen Angeklagten aus Neckarsulm begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen April 2024 und September 2025 als Mitglied einer mutmaßlichen Drogenbande am Handel mit knapp zwei Kilogramm Kokaingemisch beteiligt gewesen zu sein. Nach Darstellung der Anklage soll der Gesamtwert der Betäubungsmittel rund 116.000 Euro betragen haben.

Rechtsanwalt Mathias Brenner, Partner und Fachanwalt für Strafrecht bei Stirnweiss | Brenner Rechtsanwälte, verteidigt den Angeklagten. Bereits zum Prozessauftakt meldete die Verteidigung erhebliche Zweifel an der Darstellung der Ermittlungsbehörden an. Nach dem Bericht der Heilbronner Stimme kritisierte Rechtsanwalt Brenner insbesondere, dass Schlussfolgerungen eines Ermittlungsbeamten lediglich auf Vermutungen beruhten. Die Verteidigung wird daher insbesondere die Belastbarkeit der Zeugenaussagen, die Auswertung der Kommunikation sowie die behauptete Einordnung des Angeklagten innerhalb der mutmaßlichen Gruppierung kritisch hinterfragen.

Der Fall zeigt exemplarisch, welche Bedeutung einer präzisen und konsequenten Verteidigung in komplexen Betäubungsmittelstrafverfahren zukommt. Gerade bei Vorwürfen des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln kommt es nicht allein auf sichergestellte Mengen oder pauschale Ermittlungsannahmen an. Entscheidend ist vielmehr, ob eine konkrete Tatbeteiligung, eine belastbare Rollenverteilung und die erforderlichen subjektiven Voraussetzungen gerichtsfest nachgewiesen werden können.

Über den Prozess berichtete die Heilbronner Stimme am 1. Juli 2026 unter der Überschrift „Prozess in Heilbronn: Neckarsulmer soll Mitglied einer Kokain-Bande gewesen sein“. 

Quelle: Heilbronner Stimme / STIMME.de, Wolfgang Müller, 01.07.2026.