Besprechung in der Kanzlei zum Ablauf des Strafverfahren

Ablauf Strafverfahren: Von der Anzeige bis zum Urteil

Inhaltsverzeichnis

Ein Strafverfahren ist für Beschuldigte häufig eine erhebliche Belastung. Ungewissheit, staatliche Eingriffe und komplexe Abläufe sorgen schnell für Verunsicherung. Wer den Ablauf eines Strafverfahrens kennt, kann seine Rechte gezielt wahrnehmen und Fehlentscheidungen vermeiden.

In unserer Kanzlei in Stuttgart und Konstanz erleben wir regelmäßig, dass frühzeitige Information und anwaltliche Begleitung den Verlauf eines Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen können. Der folgende Überblick zeigt die einzelnen Phasen eines Strafverfahrens verständlich und praxisnah.

Ein laufendes Strafverfahren erfordert klare Entscheidungen und rechtliche Orientierung. Eine frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger kann dazu beitragen, Risiken zu begrenzen und Chancen zu wahren.

Bei Durchsuchungen, Festnahmen oder anderen eilbedürftigen Situationen erreichen Sie unseren 24h-Strafrecht-Notruf unter +49 151 61429000. Alternativ steht Ihnen unser Kontaktformular für eine unverbindliche Ersteinschätzung zur Verfügung.

Ablauf des Strafverfahrens: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Strafverfahren gliedert sich in Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren und gegebenenfalls Rechtsmittel.
  • Das Verfahren kann bereits im Ermittlungsstadium eingestellt werden, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
  • Staatsanwaltschaft und Polizei führen die Ermittlungen, wobei die Staatsanwaltschaft die Verfahrensleitung innehat.
  • Das Schweigerecht des Beschuldigten gilt in allen Phasen des Strafverfahrens und sollte konsequent beachtet werden.

Ermittlungsverfahren: Wie beginnt ein Strafverfahren?

Ein Strafverfahren beginnt, sobald Staatsanwaltschaft oder Polizei Kenntnis von einem möglichen Straftatverdacht erlangen. Das ist regelmäßig der Fall durch eine Strafanzeige oder eigene Ermittlungen der Behörden.

Bereits ein Anfangsverdacht reicht aus, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten (§ 152 Abs. 2 StPO). Eine Schuld des Beschuldigten ist zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich nicht erforderlich.

Typische Auslöser eines Ermittlungsverfahrens sind:

  • Strafanzeigen von Privatpersonen oder Unternehmen
  • Anzeigen durch Behörden
  • Polizeiliche Beobachtungen
  • Kontrollmaßnahmen oder Zufallsfunde

Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Beschuldigte den Beginn des Ermittlungsverfahrens gar nicht unmittelbar bemerken. Häufig erfolgt die erste Kenntnis erst durch eine Vorladung, eine Durchsuchung, die Zustellung eines Strafbefehls oder gar die Untersuchungshaft.

Welche Rolle haben Polizei und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren?

Die Staatsanwaltschaft ist die Herrin des Ermittlungsverfahrens (§ 160 StPO). Sie entscheidet über den Ablauf des Strafverfahrens, die Richtung, Umfang und Abschluss der Ermittlungen. Die Polizei handelt dabei als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft.

Beide Behörden dürfen unter anderem:

In unserer Kanzlei in Stuttgart und Konstanz beobachten wir regelmäßig, dass Beschuldigte die Zuständigkeiten verwechseln. Wichtig ist: Auch Vernehmungen durch die Polizei erfolgen im Auftrag der Staatsanwaltschaft.

Praxis-Tipp: Wie sollten sich Beschuldigte bei polizeilichen Maßnahmen verhalten?

Der richtige Umgang mit Ermittlungsmaßnahmen ist entscheidend. Fehler lassen sich später oft nicht mehr korrigieren.
Grundregeln im Ermittlungsverfahren:

  • Keine Angaben zur Sache machen
  • Schweigerecht konsequent nutzen (§ 136 StPO)
  • Keine freiwillige Herausgabe von Unterlagen oder Passwörtern
  • Unverzüglich einen Strafverteidiger kontaktieren

Ein unbedachtes Gespräch kann den weiteren Verlauf des Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen.

Das Ermittlungsverfahren endet mit einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft (sog. Abschlussverfügung). Je nach Beweislage und Vorwurf kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht.

Typische Abschlüsse des Ermittlungsverfahrens sind:

Nicht jedes Ermittlungsverfahren führt automatisch zu einer Hauptverhandlung. In der Praxis werden viele Verfahren bereits zuvor beendet.

Zwischenverfahren: Wie geht es im Ablauf des Strafverfahrens weiter?

Das Zwischenverfahren beginnt mit der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft. Das zuständige Gericht prüft nun, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

Das Gericht kontrolliert insbesondere:

  1. Ob ein hinreichender Tatverdacht besteht (§ 203 StPO)
  2. Ob Verfahrenshindernisse vorliegen (§ 206a StPO)
  3. Ob Beweise verwertbar sind

In dieser Phase kann die Verteidigung gezielt Einwendungen gegen die Anklage vorbringen. Unsere Erfahrung zeigt, dass sachlich fundierte Stellungnahmen im Zwischenverfahren die Eröffnung der Hauptverhandlung verhindern können.

Welche Möglichkeiten hat die Verteidigung im Zwischenverfahren?

Auch wenn das Zwischenverfahren oft unterschätzt wird, bietet es wichtige Verteidigungsansätze. So kann der Ablauf des Strafverfahrens noch vor der Hauptverhandlung beeinflusst werden.

Mögliche Schritte sind:

  • Stellungnahme zur Anklageschrift
  • Beweisanträge oder Beweisanregungen
  • Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens

Unsere Erfahrung zeigt, dass gut begründete Einwendungen in dieser Phase zur Einstellung führen können.

Das Hauptverfahren: Was Beschuldigte in der Hauptverhandlung erwartet

Das Hauptverfahren ist die Phase, in der das Gericht über Schuld oder Unschuld entscheidet. Es beginnt, sobald das Gericht die Anklage zugelassen hat, und endet regelmäßig mit einem Urteil oder einer Einstellung des Verfahrens.

In der Hauptverhandlung wird der Sachverhalt umfassend geprüft. Beschuldigte sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Das Schweigerecht besteht auch vor Gericht fort (§ 136 StPO).

Der Ablauf des Verfahrens folgt festen gesetzlichen Regeln (§ 243 StPO):

  • Aufruf der Sache und Feststellung der Beteiligten
  • Vernehmung des Beschuldigten zur Person (keine Angaben zur Tat)
  • Beweisaufnahme, insbesondere durch Zeugen, Sachverständige und Urkunden
  • Plädoyer der Staatsanwaltschaft und anschließend der Verteidigung
  • Letztes Wort des Angeklagten
  • Urteilsverkündung oder Verfahrenseinstellung

In unserer Kanzlei in Stuttgart und Konstanz beobachten wir, dass eine strukturierte Verteidigungsstrategie in der Hauptverhandlung entscheidend sein kann. Die Beweisaufnahme bietet häufig Ansatzpunkte, um Zweifel an der Tat oder der rechtlichen Bewertung aufzuzeigen. Eine frühzeitige Vorbereitung auf den Verhandlungstag ist daher unerlässlich.

Amtsgericht oder Landgericht – wo liegt der Unterschied?

Ob ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt wird, hängt vor allem von der zu erwartenden Strafe ab. Maßgeblich ist die Prognose der Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung.

Grundsätzlich gilt (§§ 24 ff. GVG):

  • Amtsgericht: – entweder zuständig der Einzelrichter bei einer Straferwartung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 25 GVG) oder das Schöffengericht bei einer Straferwartung von bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 28 GVG).
  • Landgericht: Zuständig bei schwerwiegenderen Vorwürfen, höherer Straferwartung, Kapitalverbrechen oder besonderer Bedeutung der Sache.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Verfahren vor dem Landgericht regelmäßig komplexer sind. Der Umfang der Beweisaufnahme, die Besetzung des Gerichts und die Verteidigungsstrategie unterscheiden sich deutlich, was eine frühzeitige anwaltliche Vorbereitung besonders wichtig macht.

Wann ist ein Strafurteil rechtskräftig und was bedeutet das?

Ein Urteil wird nicht sofort rechtskräftig. Erst wenn keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können oder diese ausgeschöpft sind, tritt Rechtskraft ein.

Vor der Rechtskraft besteht die Möglichkeit, das Urteil überprüfen zu lassen. Dies ist ein zentraler Bestandteil rechtsstaatlicher Strafverfahren.

Rechtsmittel: Wie kann ich mich gegen Urteile wehren?

Gegen ein strafgerichtliches Urteil stehen Beschuldigten Rechtsmittel zur Verfügung. Diese ermöglichen eine Überprüfung der Entscheidung, bevor sie rechtskräftig wird. Welche Option sinnvoll ist, hängt vom Gericht und vom konkreten Fehler im Urteil ab.

Das Strafprozessrecht unterscheidet insbesondere zwischen Berufung und Revision:

  • Berufung (§§ 312 ff. StPO): Sie führt zu einer neuen Tatsachenverhandlung. Beweise können erneut erhoben, Zeugen nochmals vernommen und der Sachverhalt vollständig neu bewertet werden. Die Berufung ist vor allem gegen Urteile des Amtsgerichts zulässig.
  • Revision (§§ 333 ff. StPO): Hier prüft das Revisionsgericht ausschließlich, ob Rechtsfehler vorliegen. Eine neue Beweisaufnahme findet nicht statt.

Unsere Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige Prüfung der Urteilsgründe entscheidend ist, um die richtige Strategie zu wählen.

Ablauf im Strafverfahren: Wann brauche ich einen Strafverteidiger?

Ein Strafverteidiger sollte so früh wie möglich eingeschaltet werden – idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Weichenstellungen erfolgen, bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt. Wer früh einen Anwalt für Strafrecht beauftragt, kann den Verlauf des Strafverfahrens aktiv beeinflussen.

Ein Strafverteidiger übernimmt dabei zentrale Aufgaben:

  • Wahrung der Rechte des Beschuldigten, insbesondere des Schweigerechts
  • Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft (§ 147 StPO)
  • Prüfung der Beweislage und rechtlichen Einordnung
  • Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, dass das Verfahren eingestellt oder ohne Hauptverhandlung beendet werden kann. Spätestens bei Vorladungen, Durchsuchungen oder Anklageerhebung ist anwaltliche Unterstützung dringend anzuraten.

Ein Strafverfahren sollte niemals unterschätzt werden. Frühe Beratung schützt vor vermeidbaren Fehlern und kann entscheidend für den Ausgang sein.

Bei akuten Situationen wie z.B. Festnahmen oder Durchsuchungen steht der 24h-Strafrecht-Notruf unter +49 151 61429000 zur Verfügung.

Alternativ bietet ein unverbindliche Ersteinschätzung die Möglichkeit, die eigene Situation frühzeitig rechtlich einordnen zu lassen.

FAQ zum Ablauf eines Strafverfahrens

Wie lange dauert ein Strafverfahren im Durchschnitt?

Ein Strafverfahren kann wenige Monate oder mehrere Jahre dauern. Ausschlaggebend sind Komplexität, Beweislage und Verfahrensstrategie.
Beschuldigte müssen einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Das Schweigerecht gilt uneingeschränkt.
Ja. Viele Verfahren enden bereits im Ermittlungsverfahren nach einer Stellungnahme der Verteidigung durch Einstellung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts.
Tags:
Aktie:

Betriebsferien

Unsere Kanzlei befindet sich in der Zeit
von Dienstag, 24.12.2025 bis einschließlich Dienstag, 06.01.2026
in den Betriebsferien.

In dringenden Notfällen (z. B. Verhaftung oder Durchsuchung) ist unsere
Notfallnummer rund um die Uhr (24 h) erreichbar.

Alle sonstigen Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an
📧 info@stirnweiss-brenner.de

Ab Dienstag, den 07. Januar 2026, sind wir wieder zu den üblichen Kanzleizeiten erreichbar.

Stirnweiss | Brenner Rechtsanwälte für Strafrecht in Stuttgart & Konstanz