Was Sie über Strafverteidiger wissen müssen

Wer einer Straftat beschuldigt wird oder sogar bereits angeklagt ist, befindet sich in einer Ausnahmesituation. Wie sollte ich mich verhalten? Was sind die nächsten Schritte? Die meisten Betroffenen stellen sich viele Fragen, die in das Tätigkeitsfeld eines Strafverteidigers fallen.

Kommt es zu einem Strafverfahren oder Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden, können und sollten sich vor allem Betroffene rechtliche Unterstützung holen. Sie haben jederzeit das Recht, einen Strafverteidiger oder einen Anwalt für Strafrecht zu sprechen. Doch was bedeutet Strafverteidigung? Welche Unterstützung können Betroffene erwarten? Was kostet gute Strafverteidigung? – Diese und weitere Fragen klären wir in diesem Beitrag.

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Unsere Kanzlei ist auf das Strafrecht und das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Unsere engagierten Anwälte beraten Sie gerne mit jahrelanger Erfahrung und tiefergehendem Fachwissen zu Ihrem individuellen Anliegen. Unser Ziel ist es, frühestmöglich die Einstellung des Verfahrens, eine Strafmilderung oder einen Freispruch für Sie zu erwirken. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch!

Was ist ein Strafverteidiger?

Im Strafverfahren wird häufig vom Strafverteidiger gesprochen, während umgangssprachlich der Begriff Anwalt oder Rechtsanwalt geläufiger ist. Strafverteidiger sind auch Rechtsanwälte, also Volljuristen, die ein abgeschlossenes Jurastudium vorweisen können.

Sie beraten, vertreten oder verteidigen Mandanten im Strafverfahren und nehmen die Rolle des sogenannten Rechtsbeistands ein. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört es, Beschuldigten während eines Ermittlungs- und Strafverfahrens fachlich zur Seite stehen.

Gut zu wissen: In vielen Strafverfahren herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass ein Angeklagter einen Strafverteidiger an seiner Seite haben muss, der vor Gericht für ihn Handlungen vornehmen kann. Der Grund: Sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft sind juristisch ausgebildet und blicken auf jahrelange Erfahrung mit verschiedenen Strafprozessen zurück, die Angeklagten häufig hingegen nicht. Um hier ein Gleichgewicht herzustellen, sollen Beschuldigte von Strafverteidigern unterstützt werden.

Wie wird man Strafverteidiger?

Um Strafverteidiger zu werden, muss das Jurastudium durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen werden. Das Studium der Rechtswissenschaften, wie es offiziell heißt, wird in Deutschland an einer Universität absolviert und hat eine Regelstudienzeit von 9 Fachsemestern.

Anschließend folgt das 1. Staatsexamen: Dieses besteht zum einen aus einem universitären und einem staatlichen Teil. Jurastudenten müssen eine Vielzahl von Klausuren in den Rechtsgebieten Strafrecht, öffentliches Recht und Zivilrecht schreiben und mündliche Prüfungen ablegen. 

Ist dies geschafft, gilt man als Diplomjurist, darf aber noch nicht als Rechtsanwalt arbeiten. Hierfür ist das Absolvieren eines Referendariats und das Bestehen den 2. Staatsexamens notwendig.

Bei dem 2-jährigen Referendariat werden verschiedene Stationen durchlaufen:

  • Gericht
  • Staatsanwaltschaft
  • Verwaltungsbehörde
  • Rechtsanwaltskanzlei

 

Hier lernen die angehenden Juristen die praktischen Bezüge und sammeln Erfahrungen in den verschiedenen juristischen Berufen. Im Anschluss an das Referendariat steht das 2. Staatsexamen mit mehreren Klausuren und einer mündlichen Prüfung an. Besteht man auch dieses, darf man sich von nun an Volljurist nennen. Um als Anwalt oder Strafverteidiger zu arbeiten, muss noch die Zulassung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer erfolgen – in den meisten Fällen ist dies jedoch eine reine Formalität.

Aufgaben und Pflichten eines Strafverteidigers

Die Aufgaben und Pflichten eines Strafverteidigers sind vielfältig. Grundsätzlich stehen Strafverteidiger immer auf der Seite des Mandanten, also meist auf der Seite des Beschuldigten. Er trägt Sorge dafür, dass diesem ein faires Verfahren zu Teil wird.

Zwar sind sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet, auch Beweise hervorzubringen, die den Beschuldigten möglicherweise entlasten. Häufig sieht die Realität jedoch so aus, dass ausschließlich belastende Umstände zur Sprache kommen. Ein Strafverteidiger hat also die Aufgabe, dieses Gleichgewicht wiederherzustellen und auch zu überprüfen, ob verfahrensrechtliche Grundsätze eingehalten werden. Er kann auch selbst entlastende Tatsachen im Prozess hervorheben und somit aktiv zu einem gerechteren Urteil beitragen.

Ein Strafverteidiger verfolgt stets das Ziel, das beste Ergebnis für seinen Mandanten im Strafprozess zu erzielen. Das bedeutet, dass er möglichst auf eine Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder eine milde Strafe hinarbeitet. Dazu kann er auf rechtliche Umstände hinweisen, zum Beispiel dann, wenn für bestimmte Beweismittel ein Verwertungsverbot vorliegt oder andere prozessuale Regelungen nicht beachtet wurden.


Gleichzeitig ist es die Aufgabe des Verteidigers, seinem Mandanten den
Ablauf des laufenden Verfahrens zu erklären, eine effektive Verteidigungsstrategie zu erarbeiten und den Betroffenen rechtlich zu beraten. Der Strafverteidiger hat im Ermittlungsverfahren weitreichendere Befugnisse als der Mandant selbst, zum Beispiel kann er bei der Polizei Akteneinsicht beantragen und diese sichten, um davon ausgehend seinen Mandanten bestmöglich zu verteidigen.

Die Beziehung zwischen dem Strafverteidiger und dem Beschuldigten

Aufgabe des Strafverteidigers ist es, die Balance zwischen dem juristischen Wissen der Ermittlungsbehörden und der Unerfahrenheit des Beschuldigten oder Angeklagten herzustellen. Der Strafverteidiger und der Beschuldigte spielen daher quasi „im gleichen Team“. Der Strafverteidiger setzt alles daran, seinem Mandanten zum Erfolg in dessen Verfahren zu verhelfen.

Dafür ist eine gewisse Vertrauensbasis von großer Relevanz. Das bedeutet konkret:

  • Beschuldigte sollten immer ehrlich mit ihren Strafverteidigern sprechen, da jede Information relevant für den Ausgang des Verfahrens sein kann. Das Zurückhalten von Informationen führt häufig nur zu einem Nachteil für Beschuldigte.

  • Strafverteidiger unterliegen ebenso wie Rechtsanwälte der anwaltlichen Schweigepflicht. Sie müssen grundsätzlich über alles, was sie als Strafverteidiger erfahren, schweigen. Die Befürchtung, dieses Wissen könnten Strafverteidiger gegen ihre Mandanten verwenden, ist also unbegründet.

  • Gegenseitiges Vertrauen schafft ein gutes Verhältnis und erleichtert die Arbeit beider Seiten. Gerade im Strafprozess ist es wichtig, sich aufeinander verlassen zu können. Dazu gehört nicht nur, dass der Strafverteidiger gute Arbeit leistet, sondern auch, dass sich Beschuldigte an das Besprochene halten (zum Beispiel zu schweigen).

  • Durch ausführliche Gespräche können Gefahren erkannt, wichtige Erkenntnisse gewonnen und gute Argumente zur Ausarbeitung der Verteidigungsstrategie gefunden werden.

  • Für eine Verurteilung ist es entscheidend, ob die Begehung der Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Ist ein Nachweis nicht möglich, gilt für Beschuldigte die Unschuldsvermutung. Dies zu erreichen, ist die Aufgabe der Strafverteidigung.

In diesen Rechtsgebieten sind Strafverteidiger tätig

Strafverteidiger müssen nicht unbedingt spezialisierte Anwälte im Strafrecht sein. Grundsätzlich kann jeder zugelassene Rechtsanwalt vor Gericht seinen Mandanten strafrechtlich vertreten.

Dennoch ist es sinnvoll, sich im Ernstfall einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht zu suchen, der über jahrelange Erfahrung mit Strafprozessen verfügt und die Besonderheiten des Strafrechts kennt. Ein Strafverteidiger kann in allen Bereichen des Strafrechts tätig sein oder sich auf bestimmte strafrechtliche Gebiete spezialisiert haben:

  • Drogenstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Eigentumsstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Medizinstrafrecht
  • Tötungsdelikte
  • Verkehrsstrafrecht
  • Internetstrafrecht

Diese Liste ist nicht abschließend, sondern dient der groben Orientierung. Nicht alle Delikte finden sich dabei im Strafgesetzbuch (StGB), sondern auch in eigenen Gesetzen, wie etwa im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder dem Wehrstrafgesetz (WStG).

Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger: Was sind die Unterschiede?

Strafverteidiger können als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger beauftragt werden. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten ändern sich dadurch jedoch nicht.

Wahlverteidiger werden von Mandanten freiwillig bestellt. Dies ist zum einen dann möglich, wenn vor Gericht kein Anwaltszwang besteht, der Angeklagte sich jedoch dennoch dazu entscheidet, einen Strafverteidiger zu mandatieren. Diesen Strafverteidiger kann sich der Angeklagte frei aussuchen (er hat also die „Wahl“). Die Ermittlungsbehörden müssen dem Beschuldigten jederzeit die Gelegenheit geben, einen Strafverteidiger seiner Wahl zu kontaktieren und mandatieren.

Darüber hinaus gibt es Fälle der sogenannten „notwendigen Verteidigung“, bei dem ein Verteidiger zwingend vorgeschrieben wird. Auch hier muss dem Beschuldigten Gelegenheit gegeben werden, einen Verteidiger seiner Wahl zu mandatieren, der diesen vor Gericht vertritt. Tut der Beschuldigte dies jedoch nicht, wird durch das zuständige Gericht ein sogenannter Pflichtverteidiger bestellt. Dieser kann auch vom Beschuldigten selbst ausgewählt werden. Wählt der Beschuldigte keinen Anwalt aus, kann das Gericht jeden verfügbaren Rechtsanwalt bestellen, der den Beschuldigten dann zu vertreten und zu beraten hat.

Was kostet ein Strafverteidiger?

Was ein Strafverteidiger im Laufe eines Verfahrens kostet, kann nicht pauschal beantwortet werden, da jedes Verfahren unterschiedlich ist.

Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit kann entweder nach den gesetzlichen Gebührentatbeständen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung erfolgen. 

Der Abschluss einer solchen Vergütungsvereinbarung steht Anwalt und Mandant immer frei, unterliegt allerdings gewissen gesetzlichen Vorgaben (§ 49b Bundesrechtsanwaltsordnung, §§ 3a bis 4b Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Gut zu wissen: Die Bestellung eines Pflichtverteidigers erfolgt immer, auch wenn der Angeklagte keine finanziellen Mittel hat, um sich eine Verteidigung zu leisten. Anders als im Zivilverfahren gibt es im Strafverfahren bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe. Der Angeklagte muss die Kosten des Verteidigers selbst tragen, sofern es zu einer Verurteilung oder zu einer Einstellung des Verfahrens kommt. Anders ist es nur, wenn es zu einem Freispruch kommt: Hier trägt die Staatskasse die Kosten.


Wann brauche ich einen Strafverteidiger?

Sobald Sie das erste Mal von einem Vorwurf gegen sich erfahren, sollten Sie einen Strafverteidiger kontaktieren und rechtlichen Rat einholen. Bereits zu diesem Zeitpunkt wird in der Regel schon gegen Sie ermittelt. Ein erfahrener Strafverteidiger kann mit einer guten Verteidigungsstrategie intervenieren und das Verfahren zu Ihren Gunsten lenken.

Häufig wird ein Strafvorwurf nicht als gravierend empfunden und daher auf die leichte Schulter genommen. Dies kann jedoch erhebliche Folgen für das berufliche sowie soziale Umfeld mit sich bringen. Nicht selten wirken sich Beschuldigungen auf den ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus, den Waffen-/Jadgschein, das Beamtenverhältnis, den Führerschein oder das Gewerbe aus. Um diese Gefahren zu erkennen, braucht es in der Regel eine umfassende Rechtsberatung durch einen Strafverteidiger. Ziel ist es, Risiken zu erkennen, ihnen entgegenzuwirken oder zumindest den Betroffenen darauf vorzubereiten.

Wichtig ist, dass Sie niemals ohne rechtlichen Beistand mit den Ermittlungsbehörden sprechen sollten. Auch wenn Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sind, ist es gefährlich, allein und unvorbereitet bei der Polizei eine Aussage zu machen. Das Risiko ist hoch, dass Sie sich durch eine Aussage bei der Polizei selbst belasten und so zu Ihrer eigenen Verurteilung beitragen, auch ohne es zu merken.

Daher sollten Sie eine polizeiliche Vorladung anwaltlich absagen lassen, die Aussage verweigern und stattdessen einen Verteidiger kontaktieren, der sich Ihrem Fall annimmt. Erscheinen Sie bei einer Vorladung oder kommt es zu einer Durchsuchung, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie schnellstmöglich Ihren Anwalt.

Unsere erfahrenen Strafverteidiger unterstützen Sie gerne jederzeit in Ihrem Fall. Auch wenn Ihre Situation aussichtslos erscheinen mag, finden wir gemeinsam immer eine Lösung. Wir versuchen durch unser Fachwissen und unsere jahrelange Erfahrung im Strafrecht, Ihnen bestmöglich zu Ihrem Recht zu verhelfen. Kontaktieren Sie uns daher jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.