Strafbefehl: Das sind Ihre Rechte

Viele Menschen nehmen an, dass ein Strafverfahren zwangsläufig mit einer Anklage und einem Gerichtsprozess endet. Doch das ist nicht immer der Fall. Bei bestimmten Delikten und einem geringen Strafmaß greift die Staatsanwaltschaft oft auf das Instrument des Strafbefehls zur schnellen Verfahrensabwicklung zurück.

Das dient nicht nur der Entlastung der Gerichte, sondern spart auch Zeit und Ressourcen. Doch nicht immer führt ein Strafbefehl zu einem gerechten Ergebnis. Gerade wenn die Entscheidung allein auf der Aktenlage basiert, können Unschuldige belastet werden oder die Strafe unverhältnismäßig hoch ausfallen. In diesem Beitrag erfahren Beschuldigte, was ein Strafbefehl bedeutet, welche Möglichkeiten zur Verteidigung bestehen und wann ein Einspruch sinnvoll erscheint.

Sie werden beschuldigt? Setzen Sie schnellstmöglich auf strafrechtliche Unterstützung durch einen Experten. Als erfahrene Strafverteidiger konnten wir bereits für viele Mandanten die vorzeitige Einstellung des Verfahrens, eine Strafmilderung oder einen Freispruch erreichen. Gerne stehen wir Ihnen bei einem Vorwurf anwaltlich zur Seite und beraten Sie umfassend zu einer möglichen Verteidigungsstrategie. Vereinbaren Sie jederzeit ein Erstgespräch mit uns.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafverfahren läuft oft anders ab, als Laien es sich vorstellen. Nicht jede Strafsache endet mit einer mündlichen Hauptverhandlung und einem richterlichen Urteil. Die Staatsanwaltschaft kann bei Vergehen auch einen Strafbefehl beantragen, wenn eine Geldstrafe ausgesprochen werden soll. Ist ein Beschuldigter anwaltlich verteidigt, kann in einem Strafbefehl auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ausgesprochen werden, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wird. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die §§ 407 ff. der Strafprozessordnung (StPO).

Ein Strafbefehl wird von einem Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit einem entsprechenden Strafbefehlsvorschlag auf Grundlage der Ermittlungsakte erlassen, ohne dass eine Hauptverhandlung stattfindet. Diese Art der Verfahrensverkürzung soll langwierige Gerichtsprozesse vermeiden und die Justiz entlasten.

 

Für welche Delikte wird ein Strafbefehl erlassen?

Ein Strafbefehl kommt nur bei Vergehen in Frage.Typische Straftaten, bei denen in der Regel ein Strafbefehl zum Einsatz kommt, sind unter anderem:

  • Beleidigung
  • Hausfriedensbruch
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Diebstahl in minder schweren Fällen
  • Trunkenheit im Verkehr

Grundsätzlich sind aber auch die in der Persönlichkeit des Beschuldigten liegenden Umstände maßgeblich dafür, ob ein Strafbefehl beantragt wird oder nicht. Hierunter zählen zum Beispiel eventuell vorhandene Vorstrafen des Beschuldigten. 

Schwerwiegende Delikte, bei denen höhere Strafen zu erwarten sind, erfordern hingegen zwingend eine mündliche Hauptverhandlung vor Gericht.

 

Strafbefehl: Einspruch einlegen

Ein Strafbefehl ist nicht in Stein gemeißelt. Fehlerhafte oder ungerechte Strafbefehle können und sollten angefochten werden. Gerade weil die Entscheidung allein auf Basis der Aktenlage getroffen wird, sind Fehleinschätzungen nicht ausgeschlossen.

Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich beim zuständigen Amtsgericht eingehen. Das Gesetz sieht keine besondere Form vor, jedoch muss das Schreiben eigenhändig unterschrieben sein.

Welche Folgen hat der Einspruch? 

Je nach Art des Einspruchs gibt es zwei unterschiedliche Szenarien:

  1. Beschränkter Einspruch: Der Beschuldigte möchte den Einspruch auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken. In diesem Fall prüft das Gericht die Strafzumessung und die Bemessung der Tagessatzhöhe erneut und passt den Strafbefehl bei entsprechendem Vortrag gegebenenfalls an.
  2. Vollständiger Einspruch: Wird der Einspruch nicht beschränkt, kommt es zu einer regulären Hauptverhandlung. Das Gericht verhandelt den Fall dann in vollem Umfang und fällt ein Urteil.

 

Wann ist ein Einspruch sinnvoll? 

Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Vorwürfe unberechtigt oder fehlerhaft sind. Da das Verfahren ohne mündliche Verhandlung erfolgt, besteht das Risiko, dass entscheidende entlastende Umstände unberücksichtigt bleiben. Wer unschuldig ist oder eine mildere Strafe anstrebt, sollte den Strafbefehl daher nicht einfach akzeptieren, sondern rechtlich prüfen lassen.

Auch andere Fehler, etwa eine fehlerhafte Berechnung der Tagessatzhöhe können einen Einspruch rechtfertigen. In manchen Fällen lässt sich durch eine Beschränkung des Einspruchs eine Minderung der Geldstrafe erreichen, ohne den Sachverhalt neu thematisieren zu müssen.

Allerdings birgt ein Einspruch auch Risiken: Das Gericht kann nicht nur eine mildere Strafe verhängen, sondern auch eine Verschärfung in Betracht ziehen. Daher sollte immer eine individuelle Prüfung durch einen Strafverteidiger erfolgen, der Chancen und Risiken sorgfältig abwägt und die beste Strategie entwickelt.

 

Brauche ich einen Anwalt für den Einspruch?

Rein formal ist es nicht erforderlich, einen Anwalt für den Einspruch zu mandatieren. Theoretisch kann der Beschuldigte das Schreiben selbst verfassen und einreichen. Auch ein Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht ist nicht an einen Anwaltszwang gebunden.

Allerdings ist es in den meisten Fällen ratsam, einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann nicht nur die Erfolgsaussichten eines Einspruchs realistisch einschätzen, sondern auch eine geeignete Strategie entwickeln. Zudem besteht das Risiko, dass ein Sachverhalt von einem Laien anders beurteilt wird, als von einem Strafverteidiger und es infolgedessen zu einer Verschärfung der Strafe nach Einspruch kommt.

Frist beachten: Einspruch innerhalb von zwei Wochen einlegen 

Die Frist für den Einspruch beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls. Wird diese Frist versäumt, ist der Strafbefehl rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Deshalb ist es wichtig, sich sofort nach Erhalt des Strafbefehls rechtlichen Rat einzuholen. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei daher schnellstmöglich, wenn Sie einen Einspruch gegen den Strafbefehl wünschen. 

Achtung: Bei erstmaliger Kontaktaufnahme sollten Sie unbedingt darauf hinweisen, dass die Frist bereits läuft. Nur so können wir eine fristgerechte Bearbeitung vornehmen. 

 

Wie unterstützt ein Anwalt beim Einspruch gegen einen Strafbefehl? 

Wenn gegen Sie ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wurde, ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihre Optionen prüfen, eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln und Sie über die möglichen Konsequenzen aufklären.

Spätestens wenn ein Strafbefehl zugestellt wurde, sollten Beschuldigte nicht zögern, einen Anwalt einzuschalten – insbesondere dann, wenn sie sich gegen die Vorwürfe wehren möchten. Ein Strafverteidiger analysiert die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und wägt die Chancen sowie Risiken ab. 

Zum anwaltlichen Beistand gehört nicht nur die Prüfung des Strafbefehls, anhand der Sichtung von Beweisen und das Beantragen von Akteneinsicht sowie die gerichtliche Verteidigung im Falle einer Hauptverhandlung. Durch eine strategische Herangehensweise lässt sich sicherstellen, dass der Einspruch den bestmöglichen Erfolg verspricht.

Auch nach bereits erfolgtem Einspruch ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erfolgsaussichten gering sind oder erhebliche Risiken bestehen, kann der Einspruch unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden. Eine juristische Einschätzung der Sachlage ist hier unerlässlich.

Treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen und wenden Sie sich nicht eigenständig an die Ermittlungsbehörden oder das Gericht, bevor Sie eine anwaltliche Beratung eingeholt haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie eine Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten.

Als erfahrene Strafverteidiger konnten wir bereits für viele Mandanten die vorzeitige Einstellung des Verfahrens, eine Strafmilderung oder einen Freispruch erreichen. Gerne stehen wir Ihnen bei einem Vorwurf anwaltlich zur Seite und beraten Sie umfassend zu einer möglichen Verteidigungsstrategie. Vereinbaren Sie jederzeit ein Erstgespräch mit uns.

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