Bußgeldbescheid und Verjährung: Das sollten Sie wissen

Rote Ampel überfahren, zu schnell gefahren oder im Halteverbot geparkt – schon flattert ein Bußgeldbescheid in den Briefkasten. Der Staat bemüht sich sehr, derartige Verstöße zu verfolgen. Deshalb dauert es meist auch nicht lange bis ein Bußgeldbescheid beim Fahrer ankommt. Doch was passiert, wenn der Bescheid einmal länger auf sich warten lässt?


Es kommt immer wieder vor, dass Bußgeldverfahren doch länger bei den Behörden liegen bleiben und erst nach Monaten oder sogar Jahren bearbeitet werden. Aber müssen Betroffene nach einer solch langen Zeit den Bußgeldbescheid dann noch bezahlen? Erfahren Sie mehr zum Thema Bußgeldbescheid und Verjährung in unserem Artikel.

Ordnungswidrigkeiten sind quasi Delikte, die nicht “schwer” genug sind, um eine Straftat darzustellen. Sanktionen wie Fahrverbote oder hohe Geldbußen können die Beschuldigten aber ebenso hart treffen wie so manche aufgrund einer Straftat verhängte Strafe. Unsere erfahrenen Anwält*innen können Ihnen helfen, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein Erstgespräch.

Was bedeutet Verjährung? 

Verjährung bedeutet grundsätzlich, dass eine rechtlich missbilligte Handlung aus der Vergangenheit nicht mehr von den Behörden verfolgt werden kann. 

 

Der Grund dafür ist in unserer Verfassung, dem Grundgesetz, verankert. Hintergrund für die Verjährungsregelungen ist, dass jedem Menschen in Deutschland ein gewisses Maß an Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zustehen soll. Niemand soll für immer darum bangen müssen, für eine begangene Handlung zur Rechenschaft gezogen zu werden. Ab einem gewissen Zeitpunkt soll jeder das Recht haben, in Ruhe leben zu können, ohne eine Verfolgung wegen einer schon lange zurückliegenden Tat befürchten zu müssen. 

Das gilt grundsätzlich für alle Rechtsgebiete, auch wenn die Verjährungsfristen sich dabei unterscheiden können. Es handelt sich je nach Rechtsgebiet meist um mehrere Jahre oder Jahrzehnte, die als Verjährungsfrist gelten können. Eine Ausnahme in Hinblick auf die Verjährungsfristen ist der Straftatbestand des Mordes. Eine solche Tat kann immer verfolgt werden; hier gibt es keine Verjährungsfrist. 

 

Mehr zum Thema Verjährung von Straftaten erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Verjährung von Diebstahl. 

 

Kann ein Bußgeld verjähren?

Doch wie sieht es bei Bußgeldbescheiden aus,kann diesbezüglich eine Verjährung eintreten? Eine berechtigte Frage, kommt es doch immer und immer wieder vor, dass Bußgeldbescheide erst nach mehreren Monaten, in seltenen Fällen sogar nach Jahren zugestellt werden. Dabei stellt sich dann für die meisten Menschen die Frage: Muss ich das Bußgeld noch bezahlen? 

 

Bei Ordnungswidrigkeiten, für die ein Bußgeld verhängt wird, handelt es sich im Grunde genommen um “abgeschwächte Straftaten”. Es sind Verstöße gegen geltendes Recht, die nicht so gravierend sind, dass eine Straftat vorliegt, die der Staat aber dennoch als beanstandenswert ansieht. Deshalb ergeht hierl “nur” ein Bußgeldbescheid.

 

Weil es sich hier um eine staatliche Sanktion handelt, unterliegt auch eine Ordnungswidrigkeit bestimmten Verjährungsfristen, nach deren Ablauf sie nicht mehr verfolgt werden darf. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall nicht mehrere Jahre, sondern bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsbereich in der Regel lediglich 3 Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). 

 

Erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten nach einer entsprechenden Handlung keinen Bußgeldbescheid, so ist die Ordnungswidrigkeit grundsätzlich verjährt. Das gilt auch für andere Sanktionen neben einer Geldbuße (wie Punkte in Flensburg oder ein Entzug der Fahrerlaubnis). Die Frist beginnt mit dem Tag der Begehung der Ordnungswidrigkeit zu laufen. 

 

Achtung: Das gilt nur dann, wenn tatsächlich kein Bußgeldbescheid ergangen ist. Haben Sie den Bußgeldbescheid lediglich nicht zur Kenntnis genommen, weil Sie verreist oder im Krankenhaus waren, spielt dies für die Verjährung keine Rolle.

 

Wann wird eine Verjährung unterbrochen? 

Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten kann auch unterbrochen werden. Das passiert in der Regel dann, wenn ein Anhörungsbogen zugestellt wird. 

 

Besonders bei Verstößen im Straßenverkehr nach der StVO erhalten Betroffene einen sogenannten Anhörungsbogen, um sich zur Sache äußern zu können.  

 

Erhalten Betroffene einen Anhörungsbogen, so beginnt die Verjährungsfrist von 3 Monaten ab dem Tag des Erhalts erneut von vorne. Wird die Behörde dann nicht tätig, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt, außer die Frist wird nochmals aus anderen Gründen unterbrochen. 

 

Sie haben einen verjährten Bußgeldbescheid erhalten – was tun? 

Haben Sie einen verjährten Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie diesen auf keinen Fall ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt bezahlen. Auch wenn Sie unsicher sind, ob tatsächlich eine Verjährung vorliegt, sollten Sie nicht voreilig den Betrag begleichen. Kontaktieren Sie einen erfahrenen Strafverteidiger, der für Sie prüft, ob eine Verjährung eingetreten ist. 

 

Dieser kann bei einer vorliegenden Verjährung auch dabei helfen, in Ihrem Namen ein Schreiben aufzusetzen, indem Sie den Bußgeldbescheid und die Sanktionen wegen eingetretener Verjährung zurückweisen. Das ist wichtig, damit die Behörde weiß, dass Sie von der Verjährung Kenntnis erlangt haben und nicht gewillt sind, den Betrag zu bezahlen oder andere Sanktionen in Kauf zu nehmen. 

 

Es kommt oft genug vor, dass Behörden verjährte Bußgeldbescheide versenden, vielleicht auch in der Hoffnung, dass dies unbemerkt bleibt

 

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. 

 

So wehren Sie sich gegen ein Bußgeldbescheid 

Auch wenn keine Verjährung eingetreten ist, kann es sich lohnen, einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten. Insbesondere bei schlimmeren Sanktionen als einer reinen Geldbuße (wie z.B. einem Fahrverbot) kann sich dies durchaus lohnen. 


Gerade Pendler oder Berufskraftfahrer können sich ein Fahrverbot kaum leisten. In solchen Fällen ist in manchen Fällen ein Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße möglich. Auch formelle Fehler können in einem Bußgeldbescheid dazu führen, dass dieser unwirksam ist und nicht bezahlt werden muss. Auch das kann ein Anwalt für Sie prüfen und Sie zu Ihren Möglichkeiten beraten.

Als erfahrene Strafverteidiger konnten wir bereits für viele Mandanten die vorzeitige Einstellung des Verfahrens, eine Strafmilderung oder einen Freispruch erreichen. Gerne stehen wir Ihnen bei einem Vorwurf anwaltlich zur Seite und beraten Sie umfassend zu einer möglichen Verteidigungsstrategie. Vereinbaren Sie jederzeit ein Erstgespräch mit uns.

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