Bewährungsstrafe für Schramberger Beamtenschläger

Inhaltsverzeichnis

Der 53-jährige Mandant der Kanzlei wurde vom Amtsgericht Oberndorf zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er im Juni 2024 zwei Polizeibeamte in Schramberg während einer Festnahme angegriffen, beleidigt und bespuckt hatte. Der Angeklagte zeigte sich geständig, entschuldigte sich bei den Beamten und führte seinen Zustand auf einen Alkoholwert von 1,92 Promille sowie den Konsum von Amphetaminen zurück. Die Anklage wegen Sachbeschädigung an der Tür eines Nachbarn wurde mangels Beweisen fallengelassen. Ebenso wurde der Vorwurf der Körperverletzung gegenüber seiner Ex-Freundin aus Seedorf aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen und fehlender Beweise eingestellt. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss der Mandant drei Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen und 80 Sozialstunden leisten, die bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses in eine Geldstrafe umgewandelt werden können. Die Verteidigung betonte die schwierige Lebenssituation des Mandanten nach dem Tod seiner Mutter und dessen Bemühungen um Rehabilitation.
Zum Bericht des Schwarzwälder Boten: https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.amtsgericht-oberndorf-bewaehrungsstrafe-fuer-schramberger-beamtenschlaeger.dc322bd6-c34c-4ca4-bb4b-1d7779bee024.html

Tags:
Aktie:

Betriebsferien

Unsere Kanzlei befindet sich in der Zeit
von Dienstag, 24.12.2025 bis einschließlich Dienstag, 06.01.2026
in den Betriebsferien.

In dringenden Notfällen (z. B. Verhaftung oder Durchsuchung) ist unsere
Notfallnummer rund um die Uhr (24 h) erreichbar.

Alle sonstigen Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an
📧 info@stirnweiss-brenner.de

Ab Dienstag, den 07. Januar 2026, sind wir wieder zu den üblichen Kanzleizeiten erreichbar.

Stirnweiss | Brenner Rechtsanwälte für Strafrecht in Stuttgart & Konstanz