Weil sie nach einem Oberschenkelhalsbruch ein Medikament versehentlich zu häufig verabreicht bekam, verstarb eine Patientin im Universitätsklinikum Tübingen. Der deshalb unter dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung angeklagte Assistenzarzt wurde von Rechtsanwalt Sigmund verteidigt. Dessen für seinen Mandanten abgegebene Sacheinlassung führte nicht nur zu einer vorläufigen Einstellung des gerichtlichen Verfahrens, sondern auch zu einer Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Tübingen. Das Schwäbische Tagblatt berichtete wiederholt.

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