Schöffengericht stellt Verfahren ein

Vor dem Jugendschöffengericht in Waiblingen hatte sich ein 21-jähriger Auszubildender wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung zu verantworten, die Backnanger Kreiszeitung berichtete.

Schließlich rückte das Gericht vom Vorwurf der sexuellen Nötigung ab und stellte das Verfahren ein.

„Objektiv ist nicht viel passiert“, so der Richter. Und unterstrich damit die Argumentation der Verteidigerin Lisanne Bühler: Gewalt habe der Mann nicht angewendet. Den Tatbestand der sexuellen Nötigung sah das Gericht als nicht erfüllt an.

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