Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm hat ein Strafverfahren gegen einen 46-jährigen Gastronomen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Januar 2026 die Brandstiftung an einem sogenannten „Schweizer Chalet“ auf dem Spitalplatz in Göppingen veranlasst zu haben, um eine Versicherungsleistung von mehr als 300.000 Euro zu erhalten.
Die Anklage umfasst unter anderem versuchten Mord in fünf Fällen, besonders schwere Brandstiftung und Versicherungsbetrug. Hintergrund der Mordvorwürfe ist die erhebliche Gefährdung von Anwohnern durch das nächtliche Brandgeschehen. Nur durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr konnte nach den bisherigen Erkenntnissen ein Übergreifen der Flammen auf benachbarte Wohngebäude verhindert werden.
Die Strafverteidigung übernehmen Rechtsanwalt Mathias Brenner, Partner und Fachanwalt für Strafrecht, sowie Rechtsanwältin Isabelle Göring von Stirnweiss | Brenner Rechtsanwälte. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen insbesondere die Aufklärung des tatsächlichen Tatgeschehens, die Beweiswürdigung und die Frage einer möglichen Tatbeteiligung weiterer Personen. Die Verteidigung hat hierzu bereits Akteneinsicht in das Verfahren gegen einen mutmaßlich weiteren Beteiligten beantragt.
Das Verfahren verdeutlicht die besonderen Anforderungen an die Strafverteidigung bei schwerwiegenden Tatvorwürfen und komplexen Beweislagen. Gerade bei Kapitaldelikten ist eine umfassende Prüfung sämtlicher Beweismittel, Zeugenaussagen und alternativer Geschehensabläufe von zentraler Bedeutung. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Über den Prozessauftakt berichtete die Südwest Presse am 29. September 2026 unter der Überschrift „Schweizer Chalet wegen 300.000 Euro angezündet?“.