Inhouse-Schulungen bei Durchsuchungen und behördlichen Prüfungen

Durchsuchungen und Prüfungen durch staatliche Behörden stellen für Unternehmen eine besondere Ausnahmesituation dar. Häufig herrscht Unsicherheit darüber, wie sich Mitarbeiter korrekt verhalten sollen und welche internen Abläufe einzuhalten sind. Fehlverhalten in der Anfangsphase kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.

 

Unsere Kanzlei Stirnweiss | Brenner Rechtsanwälte bietet Inhouse-Schulungen für Unternehmensmandanten an, um Mitarbeiter und Führungskräfte gezielt auf Prüfungen und Durchsuchungen vorzubereiten und klare, rechtssichere Abläufe für den Ernstfall festzulegen.

Prüfungen und Durchsuchungen durch Behörden

Maßnahmen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, den Zoll, die Steuerfahndung oder die Staatsanwaltschaft erfolgen häufig unangekündigt. Dabei unterscheiden sich anlassunabhängige Prüfungen und Durchsuchungen erheblich in Umfang, Befugnissen und rechtlichen Folgen.


Bereits zu Beginn solcher Maßnahmen ist es entscheidend, dass Verantwortlichkeiten klar geregelt sind und Mitarbeiter wissen, welche Mitwirkungspflichten bestehen und wo ihre Rechte liegen. Unkoordinierte Aussagen, falsche Herausgaben von Unterlagen oder unklare interne Kommunikation können die Situation erheblich verschärfen.

Gegenstand unserer Inhouse-Schulungen

In unseren Inhouse-Schulungen vermitteln wir praxisnah das richtige Verhalten bei Prüfungen und Durchsuchungen durch staatliche Behörden. Ziel ist es, Mitarbeiter zu sensibilisieren und klare Handlungssicherheit zu schaffen.

Gegenstand der Schulungen sind insbesondere:

  • richtiges Verhalten beim Eintreffen der Behörden
  • Prüfung von Identität, Zuständigkeit und Maßnahmenumfang
  • Unterschiede zwischen Prüfung und Durchsuchung
  • Rechte und Pflichten von Mitarbeitern, Führungskräften und Unternehmensleitung
  • Umgang mit Fragen, Unterlagen, Datenträgern und IT-Systemen
  • Vermeidung typischer Fehler in der Anfangsphase

 

Die Inhalte orientieren sich an der tatsächlichen behördlichen Praxis und werden auf die jeweilige Unternehmensstruktur abgestimmt.

Festlegung firmeninterner Abläufe

Ein zentraler Bestandteil der Schulungen ist die Festlegung und Einhaltung klarer interner Abläufe für den Fall einer Prüfung oder Durchsuchung. Dazu gehören feste Ansprechpartner, definierte Kommunikationswege sowie ein strukturiertes Vorgehen gegenüber den Behörden.
Durch vorbereitete Abläufe lassen sich Risiken reduzieren, der Überblick behalten und die Rechte des Unternehmens effektiv wahren.

Anwaltliche Schulungen für Unternehmensmandanten

Die Inhouse-Schulungen richten sich an Unternehmensleitungen, Führungskräfte und Mitarbeiter. Sie dienen der präventiven Absicherung und ergänzen bestehende Compliance-Strukturen sinnvoll.


Die Durchführung erfolgt diskret, praxisorientiert und mit klarer rechtlicher Ausrichtung. Ziel ist es, Unternehmen auf behördliche Maßnahmen vorzubereiten und Handlungsfähigkeit im Ernstfall sicherzustellen.

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