Immer häufiger werden Fälle von Steuerhinterziehung medial und bundesweit von den Behörden aufgedeckt. Dabei geht es nicht nur um vermögende oder berühmte Menschen, auch Einzelpersonen wie Kleinunternehmer können einer Steuerstraftat beschuldigt werden.
Gerade bei der Steuerhinterziehung dauert es bis zur Aufdeckung meist eine ganze Zeit. In vielen Fällen ist dann schon Verjährung eingetreten. Doch wann tritt Verjährung bei Steuerhinterziehung ein? In diesem Beitrag klären wir Sie auf.
Sie werden einer Steuerstraftat beschuldigt? Setzen Sie schnellstmöglich auf strafrechtliche Unterstützung durch einen Experten. Als erfahrene Strafverteidiger konnten wir bereits für viele Mandanten die vorzeitige Einstellung des Verfahrens, eine Strafmilderung oder einen Freispruch erreichen. Gerne stehen wir Ihnen bei einem Vorwurf anwaltlich zur Seite und beraten Sie umfassend zu einer möglichen Verteidigungsstrategie. Vereinbaren Sie jederzeit ein Erstgespräch mit uns.
Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor?
Eine strafbare Steuerhinterziehung liegt in der Regel vor, wenn falsche oder unrichtige Angaben bei der Steuererklärung gemacht oder relevante Tatsachen verschwiegen werden, die die Steuerberechnung beeinflussen und dem Steuerpflichtigen einen Vorteil verschaffen (§ 370 AO).
Diese Straftat muss vorsätzlich begangen werden, andernfalls kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Auch der Versuch einer Steuerhinterziehung ist bereits strafbar. Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe, je nach Schwere und Umständen der Tat.
Mehr zum Thema Strafbarkeit und Strafmaß von Steuerhinterziehung lesen Sie in einem eigenen Beitrag.
Steuerhinterziehung: Wann tritt Verjährung ein?
Gerade beim staatlichen Kauf von Steuer-CDs stellt sich bei den aufgedeckten Taten immer die Frage nach der Verjährung. In den Medien wird häufig pauschal von einer 5 oder 10-jährigen Verjährungsfrist gesprochen, wobei nicht immer sofort klar ist, welche Art von Frist hiermit gemeint ist und wann diese beginnt und es lässt sich auch nicht pauschal sagen, wann die Steuerhinterziehung verjährt. Vielmehr kommt es auf die konkrete Tat und die Strafbarkeit dieser an, die die Verjährungsfrist beeinflusst. Außerdem gibt es verschiedene Arten der Verjährung, die ebenfalls beachtet werden müssen.
Grundsätzlich gilt: Je schwerer die Tat, desto länger die Verjährungsfrist. Im Folgenden gehen wir näher auf die einzelnen Verjährungsformen und deren Fristen ein.
Wichtig: Die korrekte Berechnung der Verjährung ist wichtig für die Vollständigkeit und Richtigkeit einer Selbstanzeige. Nur dann wirkt diese strafbefreiend. Das setzt voraus, dass alle strafrechtlich noch nicht verjährten Jahre berichtigt und korrekt vorgelegt werden. Denn je weiter das Finanzamt in die Vergangenheit durch geänderte Steuerbescheide zurückgreifen kann, desto höher wird die nachzuzahlende Steuer, wobei sich insbesondere die Nachzahlungszinsen (6% pro Jahr) für Altjahre bemerkbar machen.
Liegen hier Fehler vor, wird trotz Selbstanzeige eine Verurteilung zwanglos möglich. Zur verlässlichen Berechnung der geltenden Fristen sollten Sie deshalb stets einen erfahrenen und spezialisierten Anwalt zur Rate ziehen, um das Risiko einer (Eigen-) Belastung durch Selbstanzeige auszuschließen. |
Strafverfolgungsverjährung von Steuerhinterziehung
Mit dem Begriff Verjährung, der im allgemeinen Sprachgebrauch oft verwendet wird, ist häufig die sogenannte Strafverfolgungsverjährung gemeint. Nach Ablauf dieser Verjährungsfrist darf eine Straftat nicht mehr verfolgt oder belangt werden, das heißt, Ermittlungsbehörden müssen das Verfahren einstellen, da ein Verfahrenshindernis besteht.
In Fällen der Steuerhinterziehung gibt es verschiedene Verjährungsfristen:
- Einfache Steuerhinterziehung verjährt regulär nach 5 Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB);
- Je nach Höhe der Strafe im konkreten Einzelfall ist eine Verjährung auch erst nach 10 Jahren möglich;
- In besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 Nr. 1-6 AO) kann die Verjährung seit 2020 bis zu 15 Jahre betragen (§ 376 Abs. 1 AO) [Hinweis: Der Gesetzgeber hat Ende 2008 eine verschärfte Regelung für die Strafverfolgungsverjährung in § 376 AO eingeführt und diese zum Stichtag 01.07.2020 nochmals verschärft.];
- Zu beachten ist in jedem Fall auch die sogenannte Festsetzungsfrist – diese beträgt gem. § 169 Abs. 2 S. 2 AO zehn Jahre.
Die Verjährungsfrist beginnt immer dann zu laufen, wenn die Steuerhinterziehung vollendet und beendet ist. Bei einer Einkommensteuer ist das beispielsweise das Datum des Einkommensteuerbescheids.
Achtung: Kommt es zu einer behördlichen Maßnahme wie einer Vernehmung oder einer Durchsuchung, wird die Frist unterbrochen. Sie beginnt dann ab einem späteren Zeitpunkt erneut zu laufen. Im Einzelfall kann deshalb die gesamte Verjährungsfrist nach aktueller Gesetzeslage maximal bis zu 42,5 Jahre betragen. |
Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung
Kommt es zu einem Strafverfahren, spielt auch noch die Festsetzungsverjährung eine entscheidende Rolle. Diese bestimmt, wie lange das Finanzamt Zeit hat, die zu leistenden Steuernachzahlungen festzusetzen und einen Steuerbescheid zu erlassen.
Auch die Festsetzungsfrist kann unterschiedlich ausfallen und hängt vom Einzelfall ab (§ 169 Abs. 2 S. 2 AO):
- Im Grundfall (ohne Straftat) beträgt die Festsetzungsfrist 4 Jahre;
- Bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung erhöht sich die Frist auf 5 Jahre;
- Bei einer einfachen oder schweren Steuerhinterziehung beträgt sie 10 Jahre.
Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuern entstanden sind. Wurde eine Steuererklärung eingereicht, so zählt der Ablauf des Kalenderjahres der Steuererklärung als Fristbeginn. Wurde eine Steuererklärung pflichtwidrig nicht abgegeben, verschiebt sich der Fristbeginn auf Ablauf des 3. Kalenderjahres nach dem Entstehen der Steuern.
Auch hier gibt es Ablaufhemmungen, die die Frist weiterlaufen lassen. Dazu zählt beispielsweise ein Einspruch oder eine Betriebsprüfung. Solche Fristhemmungen sollten durch einen Anwalt für Steuerstrafrecht geprüft werden, wenn sie eine Steuerfestsetzung erhalten, denn verjährte Ansprüche sind Sie nicht verpflichtet auszugleichen.
Zahlungsverjährung bei Steuerhinterziehung
Zahlungsverjährung ist eine Art Vollstreckungsverjährung und bezeichnet die Frist, in der das Finanzamt eine Vollstreckung der festgesetzten Steuern geltend machen kann, etwa durch Pfändung (§ 228 AO). Die Frist der Zahlungsverjährung beträgt bei Steuerhinterziehung 10 Jahre und beginnt mit Fälligkeit der Forderung.
Muss ich trotz Verjährung Steuern nachzahlen?
Ob Steuern nachgezahlt werden müssen, hängt davon ab, welche Verjährungsfristen bestehen und welche nicht. Hier ist zwingend, wie oben ausgeführt, zwischen den einzelnen Verjährungsfristen zu unterscheiden. Es kann deshalb zu einer durchaus unterschiedlichen Verjährung von Strafverfolgung und Steuerfestsetzung kommen.
Ein Beispiel: Die vorsätzlich unrichtige Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2009 wurde 2010 abgegeben. Der Einkommensteuerbescheid wird am 1. August 2010 zugestellt.
Die Strafverfolgungsverjährung beginnt damit am 1. August 2010 und endet am 01. August 2015. Die Steuerfestsetzungsfrist beginnt hingegen erst am 1. Januar 2011 zu laufen und endet erst am 31. Dezember 2020 (je nach Tatbestand).
Wird zwischen 2015 und Ende 2020 eine Steuerhinterziehung aufgedeckt, muss in diesem Fall zwar mit einer Steuernachzahlung, jedoch nicht mit einer Strafverfolgung gerechnet werden. |
Wenden Sie sich für eine verbindliche Auskunft und rechtliche Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall an einen Anwalt für Steuer- und / oder Strafrecht – gerne an uns!
Wie kann ein Anwalt bei Steuerhinterziehung helfen?
Bevor eine Selbstanzeige angestrebt wird, sollte immer der korrekte Zeitraum festgelegt werden, in dem eine noch nicht verjährte Steuerhinterziehung vorliegt. Dies kann im Einzelfall kompliziert sein.
Notwendig ist hier eine genaue Prüfung des vorliegenden Straftatbestandes, um zu bestimmen, welche Verjährungsfrist greift. Auch sog. Unterbrechungen oder Hemmungen des Verjährungsverlaufs sind bei der Berechnung zu berücksichtigen und erfordern eine juristische Expertise. Auch bei einer Beschuldigung wegen Steuerhinterziehung ist es ratsam, sich an einen Strafverteidiger zu wenden und Akteneinsicht zu beantragen.
Als erfahrene Kanzlei unterstützen Sie beim gesamten Verfahren und prüfen genau, ob die Vorwürfe gegen Sie noch bestehen oder bereits verjährt sind. Je nach Ergebnis können wir dann eine passende Verteidigungsstrategie aufsetzen und Sie bestmöglich vertreten.
Als erfahrene Strafverteidiger konnten wir bereits für viele Mandanten die vorzeitige Einstellung des Verfahrens, eine Strafmilderung oder einen Freispruch erreichen. Gerne stehen wir Ihnen bei einem Vorwurf anwaltlich zur Seite und beraten Sie umfassend zu einer möglichen Verteidigungsstrategie. Vereinbaren Sie jederzeit ein Erstgespräch mit uns.