„Wie die Sprecherin des Landgerichts Konstanz erklärt, habe die Staatsanwaltschaft die eingelegte Revision gegen das Urteil über den Gastronomen mit Restaurants in Rottweil und Villingen-Schwenningen zurückgenommen. Er wurde zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zehn Monaten verurteilt.“, so der Schwarzwälder Bote.

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