Am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd endete ein Verfahren um einen Vorfall aus Juli vergangenen Jahres in Heubach mit Verurteilungen für zwei Angeklagte, die ein ukrainisches Pärchen angegriffen haben sollen. Die beiden Beschuldigten, vertreten durch die Stuttgarter Anwälte Sarah Burkhardt und Matthias Brenner, sahen sich Vorwürfen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigungen ausgesetzt.
Die Verhandlung war geprägt durch eine offensive Verteidigungsstrategie der Anwälte, die insbesondere die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Frage stellten und schwere Kritik an der Polizeiarbeit übten. Matthias Brenner kritisierte die Ermittlungen als „dilettantisch“, da etwa Zeugenaussagen ohne Dolmetscher aufgenommen wurden und zentrale Ermittlungsschritte fehlten.
Die Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafen für beide Angeklagte. Am Ende verurteilte Richterin Julia Ocker einen der Angeklagten, der bereits mehrfach vorbestraft war, zu einem Jahr Haft ohne Bewährung. Der zweite Angeklagte, vertreten durch Rechtsanwalt Brenner, erhielt eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten aufgrund einer positiven Sozialprognose. Das Gericht schloss sich in seiner Urteilsbegründung im Kern der Kritik an den polizeilichen Ermittlungen an.
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