Wie wehrt man sich gegen falsche Anschuldigungen? 

Einer Straftat beschuldigt zu werden, ist in der Regel ein riesiger Schock für die Betroffenen, insbesondere dann, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist. Das Erhalten einer Strafanzeige oder einer Vorladung bedeutet jedoch nicht immer, dass die Adressaten auch tatsächlich schuldig sind. In vielen Fällen handelt es sich auch um falsche Anschuldigungen. 


Doch wie wehrt man sich gegen falsche Anschuldigungen? Und was ist, wenn die Anschuldigungen gegen mich vorsätzlich erhoben werden? In diesem Beitrag informieren wir Sie über alles, was Sie bei einer falschen Verdächtigung oder Anschuldigung wissen müssen.

Sie werden beschuldigt? Setzen Sie schnellstmöglich auf strafrechtliche Unterstützung durch einen Experten. Als erfahrene Strafverteidiger konnten wir bereits für viele Mandanten die vorzeitige Einstellung des Verfahrens, eine Strafmilderung oder einen Freispruch erreichen. Gerne stehen wir Ihnen bei einem Vorwurf anwaltlich zur Seite und beraten Sie umfassend zu einer möglichen Verteidigungsstrategie. Vereinbaren Sie jederzeit ein Erstgespräch mit uns.

Falsche Anschuldigung erhalten: Was tun?

Wenn Sie einer falschen Anschuldigung ausgesetzt sind, sollten Sie besonnen und strategisch vorgehen. Hier sind die wesentlichen Schritte, die Sie in Betracht ziehen sollten:

  1. Ruhe bewahren: Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und keine überstürzten Handlungen zu tätigen. Jede emotionale oder unbedachte Reaktion kann später gegen Sie verwendet werden.
  2. Dokumentation und Beweissicherung: Sammeln Sie umgehend alle relevanten Informationen und Beweise, die Ihre Unschuld belegen können. Dazu zählen schriftliche Aufzeichnungen, E-Mails, Textnachrichten, Zeugenaussagen oder andere relevante Unterlagen. Führen Sie ein genaues Protokoll über die Vorwürfe und Ihre Reaktionen.
  3. Vertrauliche Beratung: Suchen Sie frühzeitig anwaltliche Beratung. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln und die rechtlichen Schritte zu erörtern, die in Ihrem Fall geboten sind.
  4. Keine öffentlichen Stellungnahmen: Vermeiden Sie es, in sozialen Medien oder gegenüber Dritten Aussagen über die Anschuldigung zu machen. Alles, was Sie sagen, könnte in einem späteren Verfahren gegen Sie verwendet werden.
  5. Gegenanschuldigung: Abhängig von der Schwere der falschen Anschuldigung und deren Auswirkungen auf Ihren Ruf oder Ihre Karriere kann es ratsam sein, rechtliche Schritte wegen Verleumdung oder übler Nachrede zu prüfen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Anschuldigungen öffentlich oder beruflich schädigend sind.
  6. Kooperation mit Behörden: Sollten die falschen Anschuldigungen in einem strafrechtlichen Kontext erhoben werden, kann es im Einzelfall angezeigt sein, mit den Behörden kooperativ zusammenzuarbeiten. Falls dies überhaupt in Betracht gezogen werden sollte, kann dies nur nach ausführlicher Absprache mit einem Strafverteidiger erfolgen. Geben Sie keine Aussagen ohne rechtlichen Beistand ab.

Ein umsichtiges und juristisch fundiertes Vorgehen ist der Schlüssel, um die Anschuldigung abzuwehren und möglichen rechtlichen Schaden zu minimieren. Auch Justizia irrt sich oft genug, sodass Sie niemals darauf vertrauen dürfen, dass, wenn Sie ja die Wahrheit erzählen, dies nachher auch von allen geglaubt wird und das Verfahren eingestellt wird. Gerade die Praxis zeigt, dass oftmals anwaltlich nicht beratene Mandanten zur Polizei gehen, da sie ja nichts zu verbergen hätten und dies ein Irrtum sein müsste und eine Aussage machen. Später jedoch dann als Angeklagte vor Gericht stehen. Lassen Sie es nicht so weit kommen und kontaktieren Sie rechtzeitig einen Strafverteidiger.

 

Wann ist eine falsche Verdächtigung strafbar? 

Eine falsche Verdächtigung liegt vor, wenn jemand wider besseren Wissens eine andere Person einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen. Dies ist der Fall, wenn gegen eine andere Person eine Anzeige erstattet wird, obwohl der Anzeige erstattenden Person bewusst ist, dass dies nicht zutrifft.

Gemäß § 164 StGB ist eine falsche Verdächtigung gegenüber einem Amtsträger, einer Behörde oder in der Öffentlichkeit strafbar. Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, dass die handelnde Person vorsätzlich bzw. wider besseres Wissen handelt. Das bedeutet, sie muss wissen, dass ihre Behauptung falsch ist und dass der Betroffene dadurch einer rechtlichen Gefahr ausgesetzt wird. Außerdem muss die Absicht bestehen, dass durch die Verdächtigung ein behördliches Verfahren gegen die beschuldigte Person eingeleitet oder fortgeführt wird.

Welche Strafe droht bei einer falschen Verdächtigung? 

Für eine falsche Verdächtigung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Wenn die Verdächtigung jedoch mit dem Ziel erfolgt, eine Strafmilderung oder Straffreiheit zu erlangen (beispielsweise im Rahmen von § 31 BtMG oder § 46b StGB), ist eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.

 

Wie wehrt man sich gegen falsche Anschuldigungen? 

Wenn eine falsche Anschuldigung aufgedeckt wurde, haben die betroffenen Personen verschiedene Rechte, um sich gegen die ungerechtfertigten Vorwürfe zu wehren und mögliche Schäden wiedergutzumachen. Diese Rechte umfassen insbesondere:

  1. Rehabilitation des guten Rufs: Betroffene haben das Recht, dass ihr Name und ihr Ruf wiederhergestellt werden. Dies kann durch öffentliche Erklärungen oder Berichtigungen seitens der Behörden oder durch gerichtliche Anordnungen erfolgen. Besonders bei Anschuldigungen, die öffentlich gemacht wurden, können Betroffene auf eine Richtigstellung bestehen, um Rufschädigungen entgegenzuwirken.
  2. Schadenersatzansprüche: Wenn die falsche Anschuldigung zu einem finanziellen Schaden geführt hat, etwa durch den Verlust des Arbeitsplatzes oder Einkommens, können Betroffene Schadenersatz fordern. Der Anspruch richtet sich gegen die Person, die die falsche Anschuldigung erhoben hat. Hierbei müssen der entstandene Schaden und der Zusammenhang mit der falschen Anschuldigung nachgewiesen werden.
  3. Schmerzensgeld: Neben dem finanziellen Schaden kann auch immaterieller Schaden, wie etwa seelisches Leid oder eine psychische Belastung durch die falschen Anschuldigungen, geltend gemacht werden. In diesen Fällen steht den Betroffenen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu.
  4. Strafanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede: Wenn die Anschuldigung vorsätzlich und wider besseren Wissens erhoben wurde, können Betroffene Strafanzeige wegen Verleumdung (§ 187 StGB) oder übler Nachrede (§ 186 StGB) erstatten. Sollte die falsche Anschuldigung gegenüber Behörden erhoben worden sein, kann auch eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) in Betracht kommen.Sollte die falsche Verdächtigung zu Untersuchungshaft beim Beschuldigten  geführt haben, kommt auch noch eine Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft hinzu. In schweren Fällen drohen dem Täter empfindliche Strafen, einschließlich Freiheitsstrafe.
  5. Anspruch auf Entschädigung bei Freiheitsentzug: Sollte die falsche Anschuldigung zu Untersuchungshaft geführt haben, steht den Betroffenen eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) zu. Dies umfasst Entschädigungen für erlittene Freiheitsentziehungen sowie daraus resultierende materielle und immaterielle Schäden.
  6. Recht auf anwaltliche Unterstützung: Betroffene haben jederzeit das Recht, sich von einem Anwalt beraten und vertreten zu lassen. Ein erfahrener Anwalt kann dabei helfen, die Rechte gdurchzusetzen, sei es durch außergerichtliche Verhandlungen oder durch die Einleitung von gerichtlichen Verfahren.

Insgesamt haben Betroffene einer falschen Anschuldigung umfassende Rechte, um sich gegen das Unrecht zur Wehr zu setzen und mögliche materielle und immaterielle Schäden zu kompensieren.

 

Falsche Anschuldigung: So kann ein Anwalt Ihnen helfen 

Ein Anwalt kann Sie in Fällen einer falschen Anschuldigung auf vielfältige Weise unterstützen. Zunächst wird er eine sorgfältige Analyse der Vorwürfe vornehmen, Beweise sichern und eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Gerne beraten wir Sie dabei, wie Sie sich verhalten sollten, und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, insbesondere das Recht auf Schweigen und rechtlichen Beistand.

Ein erfahrener Strafverteidiger wird in Ihrem Namen mit Behörden kommunizieren und darauf achten, dass keine unbedachten Aussagen gemacht werden, die Ihre Position verschlechtern könnten. Sollte es notwendig sein, kann der Anwalt Beweisanträge stellen, entlastende Zeugen benennen oder Gutachten einholen, um die Anschuldigungen zu widerlegen.

Darüber hinaus wird ein Anwalt Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen unterstützen, falls sich die falsche Anschuldigung als rufschädigend oder schadenersatzpflichtig erweist. In jedem Fall schützt er Ihre Interessen und sorgt dafür, dass rechtliche Schritte, wie Schadensersatzforderungen oder Strafanzeigen gegen den Verleumder, ergriffen werden.

Als erfahrene Strafverteidiger konnten wir bereits für viele Mandanten die vorzeitige Einstellung des Verfahrens, eine Strafmilderung oder einen Freispruch erreichen. Gerne stehen wir Ihnen bei einem Vorwurf anwaltlich zur Seite und beraten Sie umfassend zu einer möglichen Verteidigungsstrategie. Vereinbaren Sie jederzeit ein Erstgespräch mit uns.

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