In einem aufsehenerregenden Prozess vor der 2. Großen Jugendkammer am Landgericht Ellwangen wurde ein 20-jähriger Kickboxer aus dem Ostalbkreis wegen eines schweren Angriffs im Aalener Kneipenviertel zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der junge Mann hatte im Februar 2025 einen 35-Jährigen mit einem Faustschlag und zwei Highkicks schwer verletzt. Das Opfer erlitt unter anderem eine Hirnblutung, Schädelbruch sowie den vollständigen Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn.
Ursprünglich war der Angeklagte wegen versuchten Totschlags angeklagt. Die Staatsanwaltschaft und der Nebenklagevertreter sahen in der Brutalität des Angriffs und den Vorkenntnissen des Angeklagten im Kickboxen ein Indiz für Tötungsvorsatz. Dennoch gelang es Verteidiger Mathias Brenner, durch eine kluge Verteidigungsstrategie und das Angebot eines Täter-Opfer-Ausgleichs in Höhe von 10.000 Euro an das Opfer – übergeben bereits am ersten Verhandlungstag – eine deutliche Strafmilderung zu erreichen.
Das Gericht sah letztlich keinen Beweis für einen Tötungsvorsatz, stufte die Tat jedoch als gefährliche Körperverletzung ein. Ausschlaggebend für die milde Entscheidung war die positive soziale Prognose des Angeklagten, sein geordnetes familiäres Umfeld sowie seine fortschreitende Ausbildung in einem Industriebetrieb. Die Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. K. muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und steht für zwei Jahre unter Bewährungsaufsicht.
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