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Sie können Ihren Mandanten nicht vor Gericht vertreten? Unsere Anwälte und Fachanwälte vertreten Sie gerne vor Gericht und sorgen so für einen reibungslosen Ablauf des Prozesses ohne weitere Verzögerungen. Dies kommt allen Beteiligten, aber vor allem Ihren Mandanten zu gute. Fragen Sie gerne eine Terminsvertretung bei uns an.
Die Terminsvertretung ist ein wichtiger Bestandteil des anwaltlichen Berufsalltags. Sie beschreibt die Vertretung eines Rechtsanwalts vor Gericht durch einen anderen Anwalt, wenn der ursprünglich bestellte Anwalt aufgrund von Terminüberschneidungen, persönlicher Verhinderung oder anderen Gründen nicht selbst erscheinen kann.
In der Regel wird ein Anwalt durch einen anderen vertreten, um sicherzustellen, dass ein gerichtlicher Termin nicht ausfällt oder verschoben werden muss. Gerichte setzen auf eine effiziente Verfahrensführung und erwarten, dass alle Termine wahrgenommen werden. Die Terminsvertretung stellt sicher, dass der Mandant trotzdem angemessen vertreten wird, auch wenn der ursprünglich beauftragte Anwalt verhindert ist.
Die Vereinbarung einer Terminsvertretung erfolgt in der Regel zwischen den beteiligten Anwälten und muss nicht zwingend mit dem Mandanten abgestimmt werden, da es sich um eine organisatorische Maßnahme handelt. Allerdings wird der Mandant über die Vertretung informiert und kann der Vertretung zustimmen.
Der Anwalt, der die Vertretung übernimmt, muss sich in der Regel gut in den Fall einarbeiten, um kompetent vor Gericht auftreten zu können. Dies umfasst sowohl die Lektüre der Akten als auch das Verständnis der rechtlichen Fragestellungen, die im Verfahren zur Entscheidung stehen. In vielen Fällen wird der vertretende Anwalt vorab mit dem vertretenen Anwalt abgesprochen, um sicherzustellen, dass die rechtliche Linie des Mandanten beibehalten wird.
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