Im Berufungsverfahren wegen Betrugs und Falschaussage gegen einen 61-jährigen Musik- und Eventmanager aus dem Ermstal hat das Landgericht Tübingen die Strafe fast auf die Hälfte reduziert, die das Reutlinger Amtsgericht im Oktober 2019 verhängt hatte: Er kam nun mit einer Gesamtstrafe von zwei Jahren davon, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.
RA Martin Stirnweiss hatte zuvor die „schlampige“ Ermittlungsarbeit kritisiert und auf eine Strafe von maximal sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, plädiert.
Der Reutlinger General-Anzeiger berichtet über das Urteil im Berufungsverfahren hier, nachdem der erste Hauptverhandlungstag im Blatt bereits am 24.02.2021 in der gedruckten Ausgabe besprochen wurde.