Weil sie nach einem Oberschenkelhalsbruch versehentlich ein Medikament viel zu häufig verabreicht bekam, starb eine 79-Jährige in der Tübinger Uniklinik.

Am Dienstag musste sich deshalb ein Assistenzarzt vor dem AG Tübingen verantworten. RA Sigmund verteidigte den Angeklagten und erwirkte eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 4000 Euro, das Schwäbische Tagblatt berichtete.

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