Im Verfahren vor dem Amtsgericht Maulbronn wurden drei junge Männer mit mazedonischen Wurzeln vom Vorwurf freigesprochen, einen 29-jährigen Deutsch-Türken im September 2023 in der Mühlacker Bahnhofstraße schwer verletzt zu haben. Die Vorwürfe umfassten unter anderem Fausthiebe, Tritte und eine daraus resultierende Kieferfraktur des Geschädigten.

Im Laufe der Verhandlung widersprachen die Aussagen der vier Zeugen vor Gericht den ursprünglichen Polizeiprotokollen erheblich. Der Geschädigte selbst relativierte seine frühere Aussage, wonach er „mehrere Fausthiebe und Tritte“ erlitten habe, und erklärte stattdessen, es habe „nur einen Fausthieb von hinten“ gegeben, dessen Verursacher er nicht identifizieren könne. Auch die übrigen Zeugen konnten oder wollten sich nicht mehr klar an den Vorfall erinnern und betonten ihre vage Erinnerung aufgrund eines angeblich großen Menschenauflaufs.

Richter Sebastian Kreiner und Oberstaatsanwältin Sigrid Micol zeigten sich irritiert über die widersprüchlichen und unscharfen Aussagen, die keinerlei belastbare Grundlage für eine Verurteilung boten. Infolgedessen plädierten die Verteidiger erfolgreich auf Freispruch. Der Richter begründete die Entscheidung mit einem „mangelnden Tatnachweis“. Offene Fragen, etwa ob es vor der Verhandlung zu Absprachen oder Drohungen gekommen war, blieben unbeantwortet.

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