Eine im letzten Herbst durchgeführte Haftraumkontrolle bei einem unserer Mandanten wurde mit Beschluss vom 16.04.2021 am Landgericht Ulm für rechtswidrig erklärt.

Die Justizbeamten hatten hierbei in Abwesenheit des Mandanten einen Ordner mit Verteidigerpost durchsucht.

Das Verfahren führte Rechtsanwältin Lisanne Bühler, die Lichtblick-Zeitung berichtete. (S. 58-59)

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