Das Landgericht Ellwangen hat die Bürgermeisterin von Niederstetten wegen Urkundenfälschung unter Missbrauch ihres Amtes zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Strafkammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Mittelpunkt der Beweisaufnahme stand die Aussage einer ehemaligen Hauptamtsleiterin, deren Einlassungen nach Auffassung des Gerichts wesentlich zur Aufklärung des Sachverhalts beitrugen. Die Zeugin sah sich im Vorfeld eigenen Anschuldigungen ausgesetzt und nahm zur Wahrung ihrer rechtlichen Interessen anwaltliche Beratung sowie einen Zeugenbeistand in Anspruch.
Rechtsanwalt Mathias Brenner begleitete die Zeugin im Verfahren als Zeugenbeistand und unterstützte sie dabei, ihre Aussage strukturiert und rechtlich abgesichert vor Gericht zu machen. Das Gericht bewertete die Aussage als glaubhaft und maßgeblich für die Entscheidungsfindung.
Strafmildernd berücksichtigte die Kammer unter anderem das Geständnis der Angeklagten, den Zeitablauf seit der Tat sowie die erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit. Eine Revision zum Bundesgerichtshof bleibt möglich.
Fränkische Nachrichten und Stuttgarter Zeitung berichteten.