Startseite » Datenabfrage
Personenbezogene Daten werden bei Polizei- und Justizbehörden häufig über einen langen Zeitraum gespeichert. Betroffene wissen in der Regel nicht, welche Informationen über sie gespeichert sind und ob diese Speicherung noch rechtmäßig ist. Unsere Kanzlei Stirnweiss | Brenner Rechtanwälte unterstützt Mandanten bei der anwaltlichen Datenabfrage sowie bei der Durchsetzung von Löschungsansprüchen gegenüber den zuständigen Behörden.
Einträge entstehen nicht nur nach Verurteilungen. Bereits Ermittlungsverfahren, Anzeigen oder Verdachtsmomente können dazu führen, dass personenbezogene Daten erfasst und über Jahre hinweg vorgehalten werden.
Wir übernehmen für Mandanten die anwaltliche Abfrage personenbezogener Daten bei den zuständigen Stellen. Dazu zählen insbesondere Abfragen bei INPOL, POLAS, dem Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern sowie aus dem Bundeszentralregister.
Die eingeholten Auskünfte werden von uns rechtlich bewertet. Dabei prüfen wir, ob die Speicherung dem Grunde nach zulässig ist und ob die maßgeblichen Speicherfristen eingehalten wurden. In vielen Fällen besteht für Mandanten keine Transparenz darüber, welche Daten gespeichert sind und aus welchem Anlass dies erfolgt.
In der Praxis zeigt sich regelmäßig, dass personenbezogene Daten nicht fristgerecht gelöscht werden. Bei Datenabfragen und gleichzeitigen Löschungsanträgen erfolgt nicht selten die Rückmeldung, die betreffenden Einträge seien „soeben“ gelöscht worden, obwohl die Löschung rechtlich bereits seit längerer Zeit hätte erfolgen müssen.
Wir setzen berechtigte Löschungsansprüche gegenüber den zuständigen Behörden konsequent durch. Ziel ist es, unzulässige oder überholte Einträge vollständig zu entfernen und rechtliche Klarheit für unsere Mandanten zu schaffen. Die behördliche Datenabfrage einschließlich der Durchsetzung von Löschungsansprüchen bieten wir auch als eigenständige anwaltliche Leistung an.
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Unter dieser Telefonnummer erreichen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht zur behördlichen Datenabfrage und Löschung
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Unsere Kanzlei befindet sich in der Zeit
von Dienstag, 24.12.2025 bis einschließlich Dienstag, 06.01.2026
in den Betriebsferien.
In dringenden Notfällen (z. B. Verhaftung oder Durchsuchung) ist unsere
Notfallnummer rund um die Uhr (24 h) erreichbar.
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Ab Dienstag, den 07. Januar 2026, sind wir wieder zu den üblichen Kanzleizeiten erreichbar.