AG Schwäbisch Gmünd urteilt über Bauunternehmer
Einem 34-Jährigen wurden im Zusammenhang mit der Buchhaltung in einem Bauunternehmen Untreu und Betrug zur Last gelegt. Das zuständige Schöffengericht verhängte nach fünf Verhandlungstagen nun eine Haftstrafe. Rechtsanwältin Kristina Brandt trat als Verteidigerin des Angeklagten auf, die Gmünder Tagespost berichtete in ihrer Printausgabe vom 11. Mai über das Urteil.