Weil sie nach einem Oberschenkelhalsbruch ein Medikament versehentlich zu häufig verabreicht bekam, verstarb eine Patientin im Universitätsklinikum Tübingen. Der deshalb unter dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung angeklagte Assistenzarzt wurde von Rechtsanwalt Sigmund verteidigt. Dessen für seinen Mandanten abgegebene Sacheinlassung führte nicht nur zu einer vorläufigen Einstellung des gerichtlichen Verfahrens, sondern auch zu einer Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Tübingen. Das Schwäbische Tagblatt berichtete wiederholt.

Weil sie nach einem Oberschenkelhalsbruch versehentlich ein Medikament viel zu häufig verabreicht bekam, starb eine 79-Jährige in der Tübinger Uniklinik.
Am Dienstag musste sich deshalb ein Assistenzarzt vor dem AG Tübingen verantworten. RA Sigmund verteidigte den Angeklagten und erwirkte eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 4000 Euro, das Schwäbische Tagblatt berichtete.

Seit 32 Monaten sitzt ein angeklagter Patientenbetreuer in Stammheim in U-Haft. Er beklagt, seit Monaten nicht ärztlich versorgt worden zu sein und wird von den Strafverteidigern Martin Stirnweiß und Matthias Sigmund vertreten. Die Stuttgarter Zeitung berichtete hier und in der Printausgabe des Folgetages über die Angelegenheit.

Der „Klinikumsskandal“ wird derzeit vor dem Landgericht Stuttgart aufgearbeitet, es dreht sich unter anderem um überhöhte Abrechnungen der Behandlungen ausländischer Patienten.
Nach dem 32. Hauptverhandlungstag gibt es in dieser komplexen strafrechtlichen Materie des in der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart geführten Verfahrens deutlich unterschiedliche Bewertungen des Ermittlungsstandes und deren erkennbaren Ergebnissen.
Die Stuttgarter Zeitung berichtete in ihrer heutigen Print-Ausgabe über das von den Rechtsanwälten Martin Stirnweiss und Matthias Sigmund geführte Verfahren.

Überraschend ist am späten Vormittag vom Amtsgericht Göppingen das Verfahren gegen drei Ärztinnen des Christophsbads eingestellt worden. Sie waren wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. RA Sigmund trat als Verteidiger im Prozess auf, über dessen Einstellung die Südwestpresse berichtete.

So titelten die Stuttgarter Nachrichten. Herr Rechtsanwalt Matthias Sigmund vertritt den Angeklagten. Den Artikel finden Sie hier.

Die Stuttgarter Nachrichten berichteten jüngst über den Auftakt des Prozesses am Landgericht Stuttgart, der Angeklagte wird durch RA Sigmund vertreten.

RA Sigmund verteidigt den beschuldigten Vater am Landgericht Heilbronn seit Oktober 2017, die Stuttgarter Zeitung beschäftigt sich mit dem Fall und berichtet am 25.10.2017 über den an schwersten Depressionen leidenden Vater hier.