Stirnweiss | Brenner Rechtsanwälte

Weitere Ermittlungen nach Tod von Patientin

Weil sie nach einem Oberschenkelhalsbruch ein Medikament versehentlich zu häufig verabreicht bekam, verstarb eine Patientin im Universitätsklinikum Tübingen. Der deshalb unter dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung angeklagte Assistenzarzt wurde von Rechtsanwalt Sigmund verteidigt. Dessen für seinen Mandanten abgegebene Sacheinlassung führte nicht nur zu einer vorläufigen Einstellung des gerichtlichen Verfahrens, sondern auch zu einer Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Tübingen. Das Schwäbische Tagblatt berichtete wiederholt.

Anwälte vermuten illegale Verhörmethoden

Der „Klinikumsskandal“ wird derzeit vor dem Landgericht Stuttgart aufgearbeitet, es dreht sich unter anderem um überhöhte Abrechnungen der Behandlungen ausländischer Patienten.

Nach dem 32. Hauptverhandlungstag gibt es in dieser komplexen strafrechtlichen Materie des in der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart geführten Verfahrens deutlich unterschiedliche Bewertungen des Ermittlungsstandes und deren erkennbaren Ergebnissen.

Die Stuttgarter Zeitung berichtete in ihrer heutigen Print-Ausgabe über das von den Rechtsanwälten Martin Stirnweiss und Matthias Sigmund geführte Verfahren.