Stirnweiss | Brenner Rechtsanwälte

Weitere Ermittlungen nach Tod von Patientin

Weil sie nach einem Oberschenkelhalsbruch ein Medikament versehentlich zu häufig verabreicht bekam, verstarb eine Patientin im Universitätsklinikum Tübingen. Der deshalb unter dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung angeklagte Assistenzarzt wurde von Rechtsanwalt Sigmund verteidigt. Dessen für seinen Mandanten abgegebene Sacheinlassung führte nicht nur zu einer vorläufigen Einstellung des gerichtlichen Verfahrens, sondern auch zu einer Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Tübingen. Das Schwäbische Tagblatt berichtete wiederholt.

Referendare (m/w/d)

Stirnweiss Brenner Rechtsanwälte ist eine mittelständische, national und international erfolgreich agierende Strafrechtskanzlei. Wir beraten Mandanten und Unternehmen in allen komplexen Bereichen des Straf- und Steuerstrafrechts sowie bei der kontradiktorischen Auseinandersetzung vor Gericht.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir aufgeschlossene, hochqualifizierte und kommunikationsstarke Referendare (m/w/d) mit einem ausgeprägten Interesse an Verteidigungsstrategien und komplexen juristischen Fragestellungen.

Im Gegensatz zu anderen Kanzleien müssen wir unseren Teamspirit nicht in (hybriden) Videokonferenzen suchen. Wir leben ihn bereits. Spätestens beim freitäglichen Afterwork-Drink werden auch Sie diesen persönlich erleben.

Sie sind bei uns richtig, wenn Sie:

  • · Ihr juristisches Studium mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen haben
  • · über verhandlungssichere Englischkenntnisse verfügen
  • · ein ausgeprägtes Interesse an rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen haben und Ihre Motivation nicht auf der Straße suchen müssen
  • · eine Affinität für „Verbrechen“ haben (den „Tatort“ zu schauen reicht nicht)
  • · den Schwerpunkt Strafrecht/Kriminologie im Ersten juristischen Staatsexamen belegt haben und/oder im Zweiten juristischen Staatsexamen belegen (werden) (dies ist jedoch keine Bedingung)
  • · ambitioniert, anspruchsvoll und präzise sind

Wir bieten:

  • · Eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche, vielfältige und spannende Tätigkeit – kein Tag ist wie der andere!
  • · Einbindung in das Team und Einblicke in die Strafverteidigertätigkeit
  • · Begleitung von Strafverfahren in der Hauptverhandlung vor Gericht
  • · Mitarbeit in verschiedenen Strafverfahren (Kern-, Neben-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht); Vorbereitung von Beweisanträgen, Beschwerden und sonstigen Schriftsätzen; Teilnahme an Mandantenbesprechungen (Inhouse sowie in der JVA); ggf. die selbstständige Übernahme einzelner Termine innerhalb eines Mandats
  • · „Open door policy“ – Sie können jederzeit Fragen an die Berufsträger richten und so von deren „Knowhow“ profitieren
  • · vielschichtige Fragestellungen mit komplexen Sachverhalten

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per Mail unter Angabe des gewünschten Zeitraums an:

karriere@stirnweiss-brenner.de

Für Rückfragen dürfen Sie sich gerne auch telefonisch vorab an unsere Büroleiterin Frau Raab wenden.

Stirnweiss Brenner Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Kirchheimer Straße 94-96
70619 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 84 98 77 0

Versuchter Totschlag in Fellbach

Über den Prozess, in dem unser RA Thomas Raich als Verteidiger auftritt, titelte die Stuttgarter Zeitung heute:

„Mit schweren Stichverletzungen schleppt sich in Fellbach ein Mann auf die Straße, dort bleibt er liegen. Der Mann, der ihm dies angetan haben soll, steht nun vor Gericht.“

Haftstrafe im „Encro-Chat“-Prozess


„Nach drei Verhandlungstagen endete am Landgericht Konstanz der Prozess gegen einen 34-Jährigen Familienvater aus einer Umlandgemeinde im Raum Villingen-Schwenningen mit einer mehrjährigen Haftstrafe sowie mit der Einziehung der Drogengewinne“, so der Schwarzwälder Bote.

„Unserer Ansicht nach ist es unterblieben, dass den noch offenen und entscheidenden Fragen nachgegangen wurde“, resümierte Rechtsanwalt Thomas Raich aus unserem Hause abschließend in seinen Ausführungen.

Urteil in Heilbronner „Mammut-Drogenprozess“ gefallen

Über den Urteilsspruch berichtet der SWR:

Im bisher größten Drogenprozess der Geschichte des Heilbronner Landgerichts sind die fünf Angeklagten zu Haftstrafen zwischen zwölf Jahren zehn Monaten und drei Jahren vier Monaten verurteilt worden. Die Urteile lauten auf mehrfachen bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln, Drogenbesitz und zum Teil auch auf bewaffneten bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln.

Mathias Brenner und Kristina Brandt traten im Prozess als Verteidiger auf.

Freispruch für Angeklagten in Vergewaltigungsprozess

Über den Vergewaltigungsprozess am LG Stuttgart, in dem Rechtsanwalt Mathias Brenner als Verteidiger auftrat, berichtete die Stuttgarter Zeitung wie folgt:

Die Kammer mit dem Vorsitzenden Richter Rainer Gless folgte in ihrer Urteilsbegründung aber dem Antrag auf Freispruch des Verteidigers Mathias Brenner, der seinen Mandanten glaubhaft als unschuldig darstellte und als Opfer einer falschen Verdächtigung.

Buchveröffentlichung eines Mandanten: „Wetten, Knast & Covid-19“

Daniel Kessler sitzt aktuell im Gefängnis in Ulm. Davor war er oft in Wettbüros anzutreffen. Kessler ist spielsüchtig. In der Haft hat er ein Buch geschrieben, mit dem er warnen will.

Der Autor ist Mandant unserer Rechtsanwältin Lisanne Bühler, die auch namentlich im Buch Erwähnung findet. Die „Schwäbische“ und die Ludwigsburger Kreiszeitung berichteten über die Buchveröffentlichung und die Geschichte von Herrn Kessler.

Bestellung eines Rechtsanwalts für einziehungsbeteiligte Kinder infolge eines Interessenkonflikts angeklagter Eltern

In der aktuellen Ausgabe 1/2022 der Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra) ist ein Artikel der Rechtsanwältin Lisanne Bühler erschienen. Er trägt den Titel Bestellung eines Rechtsanwalts für einziehungsbeteiligte Kinder infolge eines Interessenkonflikts angeklagter Eltern.

Im Artikel wird ein Beschluss des OLG München thematisiert, in dem RAin Bühler als Einziehungsbeteiligtenvertrerin auftrat.

Klage gegen Haftraumkontrolle erfolgreich

Eine im letzten Herbst durchgeführte Haftraumkontrolle bei einem unserer Mandanten wurde mit Beschluss vom 16.04.2021 am Landgericht Ulm für rechtswidrig erklärt.

Die Justizbeamten hatten hierbei in Abwesenheit des Mandanten einen Ordner mit Verteidigerpost durchsucht.

Das Verfahren führte Rechtsanwältin Lisanne Bühler, die Lichtblick-Zeitung berichtete. (S. 58-59)

Anwälte vermuten illegale Verhörmethoden

Der „Klinikumsskandal“ wird derzeit vor dem Landgericht Stuttgart aufgearbeitet, es dreht sich unter anderem um überhöhte Abrechnungen der Behandlungen ausländischer Patienten.

Nach dem 32. Hauptverhandlungstag gibt es in dieser komplexen strafrechtlichen Materie des in der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart geführten Verfahrens deutlich unterschiedliche Bewertungen des Ermittlungsstandes und deren erkennbaren Ergebnissen.

Die Stuttgarter Zeitung berichtete in ihrer heutigen Print-Ausgabe über das von den Rechtsanwälten Martin Stirnweiss und Matthias Sigmund geführte Verfahren.

Schöffengericht stellt Verfahren ein

Vor dem Jugendschöffengericht in Waiblingen hatte sich ein 21-jähriger Auszubildender wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung zu verantworten, die Backnanger Kreiszeitung berichtete.

Schließlich rückte das Gericht vom Vorwurf der sexuellen Nötigung ab und stellte das Verfahren ein.

„Objektiv ist nicht viel passiert“, so der Richter. Und unterstrich damit die Argumentation der Verteidigerin Lisanne Bühler: Gewalt habe der Mann nicht angewendet. Den Tatbestand der sexuellen Nötigung sah das Gericht als nicht erfüllt an.

Mammut-Drogenprozess in Heilbronn

Im größten Drogenprozess in der Geschichte des Heilbronner Landgerichts fordern die Verteidiger einen größeren Saal, da die Gesundheit aller Prozessbeteiligten in Corona-Zeiten durch die Enge gefährdet sei. Der SWR berichtet, unsere Rechtsanwälte Mathias Brenner und Kristina Brandt treten als Verteidiger im Prozess auf.

Strafe für Ermstäler Eventmanager drastisch reduziert

Im Berufungsverfahren wegen Betrugs und Falschaussage gegen einen 61-jährigen Musik- und Eventmanager aus dem Ermstal hat das Landgericht Tübingen die Strafe fast auf die Hälfte reduziert, die das Reutlinger Amtsgericht im Oktober 2019 verhängt hatte: Er kam nun mit einer Gesamtstrafe von zwei Jahren davon, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

RA Martin Stirnweiss hatte zuvor die „schlampige“ Ermittlungsarbeit kritisiert und auf eine Strafe von maximal sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, plädiert.

Der Reutlinger General-Anzeiger berichtet über das Urteil im Berufungsverfahren hier, nachdem der erste Hauptverhandlungstag im Blatt bereits am 24.02.2021 in der gedruckten Ausgabe besprochen wurde.

Freispruch nach Messerattacke in Flüchtlingsunterkunft

Der Fall begann in Ermittlungen mit Überlegungen zum versuchten Totschlag, entwickelte sich dann über den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung bis hin zum Freispruch im 2. Verhandlungstermin. Im 1. Verhandlungstermin konnte die Außervollzugsetzung des Haftbefehls und Auflage erreicht werden. Ein komplizierter Fall mit vielen Fragezeichen, der letztendlich von Rechtsanwalt Martin Stirnweiss mit Beharrlichkeit rechtsstaatlich gelöst werden konnte.

PZ-News berichtete über die Auseinandersetzung, den Prozessauftakt sowie den Freispruch.

Drogen aus dem Kellerlager verkauft

Auf dem Zanger Berg lagen in einem Tresor im Keller größere Mengen an Kokain und Marihuana. Von dort aus sollen zwei Männer die Drogen verkauft haben – in Heidenheim, aber auch in Kaufbeuren und im Stuttgarter Raum.

Die Heidenheimer Zeitung berichtete über die Anklage und den Prozess am Landgericht Stuttgart, in dem Rechtsanwalt Mathias Brenner als Strafverteidiger auftritt.